GmbH gründen – Die 5 Schritte zum eigenen Unternehmen!
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist und bleibt die beliebteste Rechtsform für Unternehmer in Deutschland. Sie bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere die Haftungsbeschränkung, und ist daher für viele Gründer attraktiv. Doch der Weg zur eigenen GmbH erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben. In diesem Artikel erklären wir die fünf wichtigsten Schritte zur Gründung einer GmbH und wie ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht Ihnen dabei helfen kann, Fehler zu vermeiden und den Prozess effizient zu gestalten. Damit Sie sich als Unternehmer möglichst schnell wieder auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
1. Geschäftsplanung und Startkapital sichern
Am Anfang auf dem Weg zur Gründung einer GmbH steht die Erstellung eines soliden Geschäftsplans. Dieser Plan dient nicht nur als Leitfaden für Ihr Unternehmen. Er ist auch entscheidend, wenn Sie Investoren oder Banken von Ihrer Geschäftsidee überzeugen möchten. Ein wichtiger Bestandteil ist die Sicherstellung des notwendigen Startkapitals. Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich. Es muss jedoch nicht der gesamte Betrag sofort eingezahlt werden – die Hälfte (12.500 Euro) genügt für die Eintragung ins Handelsregister.
Als Fachanwälte für Gesellschaftsrecht können wir Ihnen in dieser Phase helfen, den Finanzierungsbedarf realistisch zu kalkulieren und Sie bei der Kapitalbeschaffung unterstützen.
2. Gesellschaftervertrag (Satzung der GmbH) aufsetzen
Der nächste Schritt zur Gründung Ihrer GmbH ist die Erstellung des Gesellschaftsvertrags, auch Satzung genannt. Dieser regelt die grundlegenden Strukturen des Unternehmens, darunter:
• Name und Sitz der GmbH
• Zweck des Unternehmens
• Stammkapital und Gesellschafteranteile
• Rechte und Pflichten der Gesellschafter
Ein gut durchdachter Gesellschaftsvertrag ist essenziell, um spätere Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern und Gesellschafterinnen zu vermeiden bzw. zu lösen. Die Gestaltungsvarianten sind vielfältig – weshalb es ratsam ist, einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht hinzuzuziehen. Wir stellen für Sie sicher, dass die Satzung den individuellen Bedürfnissen Ihrer GmbH – und auch Ihren Interessen als Gründer oder Gründerin – entspricht. Beispielsweise stellt sich die Frage, ob alle Gesellschafter in gleicher Weise beteiligt sein sollen oder ob ein Beteiligter berechtigt sein soll, die Geschäftsführung zu benennen, in bestimmten Punkten ein Vetorecht haben soll. Desgleichen ist zu vereinbaren, inwiefern der Geschäftsführer frei entscheiden darf oder sich stets mit der Gesellschafterversammlung abzustimmen hat. Zu jedem Einzelthema gibt es mehrere Varianten, die mit Vor- und Nachteilen wohl überlegt sein wollen. Wir helfen und können Ihnen aufgrund unserer Expertise im Gesellschafterstreit auch aufzeigen, auf welche Fallstricke bereits in der Vertragsgestaltung zu achten ist, um spätere Streitigkeiten zu verhindern.
3. Notarielle Beurkundung der Gründung
Eine GmbH-Gründung erfordert die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Dies ist ein formaler Akt, der sicherstellt, dass die Gründung rechtsverbindlich ist. Alle Gesellschafter müssen zur Beurkundung persönlich erscheinen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Notar leitet den Gründungsbeschluss und die Satzung an das zuständige Handelsregister weiter. Anders als ein Notar sind wir als Anwältinnen und Anwälten berechtigt, für Sie, für die Interessen einer Partei am Tisch mitzudenken. Der Notar muss unabhängig von Parteiinteressen sein. Wir sind leidenschaftlich gern Anwälte und damit stets Interessenvertreter.
Unser Job in dieser Phase ist, dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig und korrekt vorbereitet sind, um Verzögerungen bei der Eintragung ins Handelsregister zu vermeiden.
4. Gewerbeanmeldung und steuerliche Registrierung
Nachdem die GmbH ins Handelsregister eingetragen wurde, muss das Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Gleichzeitig erfolgt die steuerliche Registrierung beim Finanzamt. Die GmbH erhält eine Steuernummer und muss ab diesem Zeitpunkt regelmäßig Steuererklärungen abgeben. Dazu gehören:
• Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer
• Umsatzsteuer
Wir arbeiten hier als Fachanwälte für Gesellschaftsrecht oft eng mit Steuerberatern zusammen. Wichtig ist, dass sichergestellt ist, dass Ihre GmbH alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt und keine Fristen versäumt werden. Die Geschäftsführung steht ohnehin in der Haftung, schon kraft Amtes. Wir müssen aber nicht auch noch unnötig Haftungsthemen kreieren, die sich an sich vermeiden lassen.
5. Eintragung ins Handelsregister und Start des Geschäftsbetriebs
Im fünften Schritt erfolgt die Eintragung der GmbH ins Handelsregister. Erst mit dieser Eintragung erlangt die GmbH ihre volle Rechtsfähigkeit und kann offiziell den Geschäftsbetrieb aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt tritt auch die Haftungsbeschränkung in Kraft, sodass die Gesellschaft nur noch mit ihrem Vermögen haftet. Mit anderen Worten: Erst ab diesem Punkt sollten Sie als Geschäftsführer anfangen, Geschäfte einzugehen und Dritte zu beauftragen. Kommt es nämlich (wider Erwarten) doch nicht zur Eintragung der GmbH, haften Sie so lange persönlich.
Warum ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht bei der GmbH-Gründung unverzichtbar ist:
Die Gründung einer GmbH ist ein komplexer, durchaus kreativer Prozess, der zahlreiche Hürden und Fallstricke mit sich bringt. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht verfügt über das notwendige Know-how, um Ihnen in jeder Phase der Gründung rechtlich zur Seite zu stehen. Zu den wichtigsten Aufgaben eines Fachanwalts gehören:
• Erstellung des Gesellschaftsvertrags, also der Satzung der GmbH
• Beratung zu Haftungsfragen, ggf. auch zur D&O-Versicherung für die Geschäftsführung
• Begleitung bei allen Gründungsschritten und Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Abgesehen von der Gründung können wir als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht Ihnen langfristig bei der weiteren Strukturierung und Optimierung Ihrer GmbH helfen – insbesondere, um potenzielle Konflikte zwischen Gesellschaftern zu vermeiden und damit den Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern. Außerdem ist häufig die Gründung eines Beirats sinnvoll, es sollen Investoren eingebunden werden, eines Tages steht der Verkauf der GmbH an… Wir sind übrigens Fachanwälte für Gesellschaftsrecht wie auch für Erbrecht – eine Kombination, die gerade beim Verkauf der GmbH sinnvoll ist. Und auch in Sachen Testament des Unternehmers helfen wir gern.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.