Testament.

Der freie Wille ist vielen Menschen heilig. Der letzte Wille, das Testament, mitunter auch. Mit dem Testament (gern überschrieben als „mein letzter Wille“) bietet sich uns Menschen die Möglichkeit, all das zu sagen, was zu sagen ist. Dazu zählt insbesondere die Frage, welcher der Lieben eines Tages was erhalten soll:

Soll es ein, zwei Erben geben, soll das Erbe aufgeteilt werden? Möchte ich jemandem etwas als Vermächtnis zukommen lassen? Gibt es Auflagen, unter denen das Erbe stehen soll? Wer überprüft die Erfüllung der Auflagen? Soll ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, was sollen ggf. dessen konkrete Aufgabenbereiche sein? Etc. pp. – der letzte Wille bedeutet wie jeder freie Wille, die Qual der Wahl zu haben. Eine Wahl, die wohl überlegt sein will, ist sie doch die letzte Amtshandlung, die uns auf Erden zukommt.
 
In der Praxis entsteht wegen eines Testaments häufig Streit zwischen den Erbinnen und Erben. Dann heißt es bei Eröffnung des Testaments „so kann Mutti (bzw. Vati) das nicht gemeint haben“. Oder es stellt sich heraus, dass bei Abfassung des Testaments ein vorheriges Testament vergessen wurde. Dementsprechend stellt sich die Frage, welches Testament nun wirksam ist. Mitnichten ist es so, dass immer das jüngere Testament gelten würde. 

Bei Menschen, die in unterschiedlichen Ländern gelebt haben, ist die Frage häufig, welches Erbrecht zur Anwendung kommen soll – beispielsweise syrisches oder deutsches Recht? Eine Gretchenfrage, an der sich manches entscheidet. Und die deshalb im Sinne einer Rechtswahl klar geregelt sein sollte. 
         
Fragen über Fragen, die es zu bedenken gilt. Gern stehen wir Ihnen als erfahrene Fachanwälte für Erbrecht zur Seite. Auf dass Ihr freier Wille auch ganz zum Ende gehört und umgesetzt werden möge! 
 

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