Änderung eines Gesellschaftsvertrags: Ein strukturierter Prozess

Inhaltsverzeichnis

  • : In der Regel 3/4 der Stimmen, kann aber variieren
  • Bei GmbHs gesetzlich 3/4 Mehrheit vorgeschrieben, höhere Mehrheit möglich
  • Einstimmigkeit erforderlich bei Erhöhung von Gesellschafterpflichten oder Eingriffen in Gesellschafterrechte

2. Formelle Anforderungen

  • Beschluss in ordnungsgemäß einberufener Gesellschafterversammlung
  • Korrekte Protokollierung des Beschlusses
  • Notarielle Beurkundung des satzungsändernden Beschlusses zwingend erforderlich

3. Handelsregistereintragung

  • Anmeldung der Änderung beim Handelsregister
  • Beifügung des vollständigen geänderten Gesellschaftsvertrags
  • Notarielle Bescheinigung über Übereinstimmung der Änderungen mit dem Beschluss

4. Wirksamkeit

  • Änderung wird erst mit Eintragung ins Handelsregister rechtswirksam
  • Öffentliche Bekanntmachung der geänderten Bestimmungen

Besondere Hinweise

  • Vollmachten für Vertretung bei Beschlussfassung bedürfen der Schriftform
  • Möglichkeit der Vollversammlung bei Einverständnis aller Gesellschafter
  • Rechtliche und steuerliche Beratung empfehlenswert zur Vermeidung von Fallstricken

Die Änderung eines Gesellschaftsvertrags erfordert sorgfältige Planung und die Einhaltung aller formellen Anforderungen. Bei korrekter Durchführung und Einigkeit unter den Gesellschaftern kann der Vertrag effektiv an neue Gegebenheiten angepasst werden.