Eine juristische Person ist eine rechtlich anerkannte Einheit, die wie eine natürliche Person Rechte und Pflichten haben kann. Sie wird durch eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen geschaffen und besitzt eine eigene Rechtsfähigkeit.
Merkmale einer juristischen Person
- Rechtsfähigkeit:
- Eine juristische Person kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
- Sie ist unabhängig von den natürlichen Personen, die sie gegründet haben oder vertreten.
- Eigenständige Haftung:
- Die juristische Person haftet mit ihrem eigenen Vermögen.
- Gesellschafter oder Mitglieder haften in der Regel nicht persönlich.
- Handeln durch Organe:
- Juristische Personen handeln nicht selbst, sondern durch ihre Organe (z. B. Geschäftsführer, Vorstand).
Arten von juristischen Personen
- Juristische Personen des privaten Rechts:
- Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG
- Vereine und Stiftungen
- Genossenschaften
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts:
- Körperschaften wie Universitäten oder Kommunen
- Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Rundfunkanstalten)
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
Bedeutung im Rechtsverkehr
- Juristische Personen treten eigenständig im Geschäfts- und Rechtsverkehr auf.
- Sie ermöglichen es, wirtschaftliche oder gemeinnützige Ziele unabhängig von den natürlichen Personen zu verfolgen.
Fazit
Eine juristische Person ist eine rechtliche Konstruktion, die es ermöglicht, Organisationen oder Unternehmen eigenständig im Rechtsverkehr agieren zu lassen. Sie bietet Vorteile wie eigenständige Haftung und klare rechtliche Strukturen, was sie besonders in der Wirtschaft und im Vereinswesen unverzichtbar macht.