Ja, es ist möglich, eine GmbH alleine zu gründen. Diese Form wird als Einpersonen-GmbH bezeichnet und bietet Einzelunternehmern die Möglichkeit, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu führen.
Merkmale der Einpersonen-GmbH
- Einziger Gesellschafter und Geschäftsführer:
- Der Gründer ist sowohl alleiniger Gesellschafter als auch Alleingeschäftsführer.
- Volle Kontrolle über die Gesellschaft und schnelle Entscheidungsfindung.
- Gründungsvoraussetzungen:
- Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags
- Notarielle Beurkundung des Vertrags
- Eintragung ins Handelsregister
- Mindestkapital:
- 25.000 Euro Stammkapital erforderlich
- Mindestens 12.500 Euro müssen bei der Gründung eingebracht werden (bar oder als Sacheinlage).
- Haftungsbeschränkung:
- Haftung ist auf die Höhe der Einlage beschränkt.
- Persönliches Vermögen bleibt geschützt.
Vorteile
- Haftungsschutz: Persönliches Vermögen wird nicht für Verbindlichkeiten der GmbH herangezogen.
- Unabhängigkeit: Keine Mitgründer erforderlich, volle Entscheidungsfreiheit.
- Flexibilität: Die GmbH bleibt als juristische Person bestehen, auch wenn der Gesellschafter oder Geschäftsführer wechselt.
Herausforderungen
- Alleinige Verantwortung: Der Gründer trägt die gesamte Verantwortung für operative, rechtliche und steuerliche Angelegenheiten.
- Kapitalaufbringung: Der Gründer muss das gesamte Mindestkapital allein aufbringen.
- Langfristige Entwicklung: Möglicherweise sinnvoll, später Investoren oder Mitgesellschafter hinzuzuziehen.
Fazit
Die Einpersonen-GmbH ist eine attraktive Option für Einzelunternehmer, die von den Vorteilen einer GmbH wie Haftungsbeschränkung profitieren möchten. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, insbesondere in Bezug auf Kapitalaufbringung und die Übernahme aller Verantwortlichkeiten durch eine einzelne Person.