Das Stammkapital ist ein wesentlicher Bestandteil einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es dient als finanzielle Grundlage und Sicherheit für die Gesellschaft und ihre Gläubiger.
Grundlegende Aspekte
- Definition: Geldbetrag, den Gesellschafter bei der GmbH-Gründung einbringen müssen
- Mindestbetrag: 25.000 Euro in Deutschland
- Zweck: Sicherheit für Gläubiger und Signalisierung finanzieller Stabilität
Einzahlungsmodalitäten
- Mindestens 12.500 Euro (50%) müssen bei Gründung eingezahlt werden
- Restbetrag kann später aus Gewinnen eingezahlt werden
Formen der Einlage
- Bareinlage: Geldeinzahlung
- Sacheinlage: z.B. Maschinen, Büroeinrichtung, Immobilien (erfordert objektive Bewertung)
Bedeutung für die GmbH
- Voraussetzung für Handelsregistereintragung
- Puffer bei finanziellen Schwierigkeiten
- Minimierung des Risikos für Gläubiger
Alternative: Unternehmergesellschaft (UG)
- Gründung mit minimalem Stammkapital (ab 1 Euro) möglich
- Verpflichtung zur schrittweisen Aufstockung auf 25.000 Euro
- Möglichkeit der Umfirmierung in GmbH nach Erreichen des Mindestkapitals
Das Stammkapital ist somit nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern ein wichtiger Baustein für die finanzielle Stabilität und Glaubwürdigkeit einer GmbH. Es bildet das Fundament, auf dem das Unternehmen aufbaut und wächst.