Ihr Business ist unser Business: Fachanwälte für Gesellschaftsrecht

Wir denken, beraten, verhandeln und streiten für Sie. Zu Ihrem Vorteil.

Gesellschaftsrechtliche Expertise ist eine unserer Kern­kompe­tenzen. Als Mandant können Sie bei uns auf fundiertes Wissen und umfangreiche Praxiserfahrung vertrauen. Als Fachanwälte mit betriebs­wirtschaft­lichem Know-how beraten wir unsere Mandanten bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Frage­stellungen und begleiten bei Streitigkeiten – gerichtlich und außergerichtlich.

In guter wie in schlechter Gesellschaft. Wir sind die Kanzlei für Unternehmer.
Sie planen, ein Unternehmen zu gründen, ein bestehendes umzuwandeln, Ihre Anteile zu veräußern, eine Gesellschaft aufzulösen oder die Unternehmensnachfolge zu regeln?
 
Willkommen im Dickicht des Gesellschaftsrechts! 
Dort sind wir zuhause. Unsere strategie- und streiterfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht wissen, worauf es ankommt. Als Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht beraten und vertreten wir Sie fachübergreifend und effizient. Dank unserer über Jahrzehnte gereiften Expertise kennen wir die Fallstricke – und wir wissen, wie man sie meidet. Wir legen Wert auf eine sorgsame Vertragsgestaltung, die Ihre Interessen umfassend absichert und Sie vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten zuverlässig schützt. Ob Gesellschaftsvertrag, Stimmbindungsvertrag, Beteiligungsvertrag oder Anteilskauf- und Abtretungsvertrag: Zwischen dem, was vermeintlich gewollt und dem, was tatsächlich vereinbart ist, sehen wir bisweilen eine imposante Diskrepanz. Wir sind streiterfahren genug, damit Sie auch dann nicht den Kopf in den Sand stecken – sondern Ihre Widersacher in den (selbstverständlich: sprichwörtlichen) Sack.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenloses anwaltliches Erstgespräch.

Streitigkeiten​
​(Corporate Litigation & Disputes)

​​Wir wissen, wie man im Streit besteht. Und gewinnt.

Streitige Auseinandersetzungen sind unsere Spezialität. Lösungen in Ihrem Sinne zu liefern, ist unsere Leidenschaft, insbesondere in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

Gesellschafterstreitigkeiten können viele Ursachen haben und werden oftmals erbittert geführt, unabhängig davon, ob die Streitigkeiten Personen- oder Kapitalgesellschaften betreffen. Für die beteiligten Gesellschafter haben derartige Streitigkeiten oft gravierende Folgen. Wir vertreten Sie als Geschädigten.

Die Organhaftung – also die persönliche Haftung der Gesellschaftsorgane gegenüber der Gesellschaft auf Schadenersatz  – ist eine individuelle Verantwortlichkeit für eigenes pflicht- und sorgfaltswidriges Handeln. Wir helfen Ihnen sowohl bei der Durchsetzung solcher Ansprüche als auch bei deren Abwehr, ggf. auch in Zusammenhang mit D & O Versicherungen. So oder so: Wir setzen uns für unsere Mandanten ein und kämpfen für sie. Erfolgreich.

Fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse sind zwar anfechtbar, aber – abgesehen von Beschlüssen mit besonders schwerwiegenden Mängeln – zunächst wirksam. Wegen der kurzen Anfechtungsfrist ist regelmäßig ein bestimmtes und entschlossenes Handeln gefragt. Wir helfen unseren Mandanten dabei, sich gegen fehlerhafte Beschlüsse zur Wehr zu setzen.solcher Ansprüche als auch bei deren Abwehr, ggf. auch in Zusammenhang mit D & O Versicherungen. So oder so: Wir setzen uns für unsere Mandanten ein und kämpfen für sie. Erfolgreich.

Scheiden Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, steht Ihnen in der Regel eine Abfindung zu. Wir helfen Ihnen, berechtigte Abfindungsansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

Gründung & Strukturierung
(Corporate Structuring)

​​Wir wissen, wie man Unternehmen gründet. Und strukturiert.

Wir beraten unsere Mandanten von Anfang bis Ende, von der Gründung eines Unternehmens über dessen Strukturierung bis zur Beendigung.

Bei der Gründung von Unternehmen verstehen wir uns als kritischen Berater und Partner unserer Mandanten. Wir verhelfen Ideen und Zielen unserer Mandanten zur Realität.

Sei es im Zuge einer Unternehmensgründung oder später. Wir helfen unseren Mandanten bei der Umsetzung ihrer Ideen. Die Kunst besteht darin, mögliche Konflikte vorherzusehen und durch entsprechende Gestaltungen im Voraus zu vermeiden. Dabei hilft uns nicht zuletzt unsere große Erfahrung in Streitigkeiten.

Mit unserem erfahrenen Team können wir unseren Mandanten nicht nur bei der Neugründung von Unternehmen unterstützen, sondern auch bei der (Um-)Gestaltung bestehender Unternehmen. Ob es gilt, neue Geschäftsfelder zu erschließen oder Strukturen zur Mitarbeiterbeteiligung zu schaffen. Ob Umwandlungen oder Konzernierung mit Cash-Pooling – Sie sind bei uns in besten Händen.

Mit unserer hohen erbrechtlichen Expertise im Team sind wir prädestiniert als Berater für Nachfolgeregelungen. Von der Beteiligung weiterer Familienmitglieder bis hin zur Konzeption einer Familienstiftung. Bei uns sind Sie in den besten Händen.

Nach Auflösung einer Gesellschaft ist diese abzuwickeln, mit dem Ziel, sämtliche Gläubiger zu befriedigen und verbleibendes Vermögen unter den Gesellschaftern zu verteilen. Mit unserem erfahrenen Team unterstützen wir unsere Mandanten auch bei diesem Schritt.

Beratung
​(Legal Advisory)

​​Wir wissen, wie man Unternehmen führt. Und wächst.

Mit unserem Team sind wir in der Lage, Sie umfassend rechtlich und strategisch in alltäglichen und nicht alltäglichen Aufgaben der Unternehmensführung zu beraten.

Zur Unternehmensführung gehört – insbesondere in Konfliktsituationen – sauberes Arbeiten, um möglichst geringe Angriffsfläche zu bieten. Wir unterstützen unsere Mandanten daher auch bei der Durchführung von Gesellschafterversammlungen, begonnen bei der formal und inhaltlich korrekten Einladung.

Wir beraten Gesellschaftsorgane umfassend rechtlich und strategisch und unterstützen unsere Mandanten dabei, auch in Krisensituationen einen kühlen Kopf zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Die Bestellung und Abberufung von Organen kann Gesellschafter insbesondere in Konfliktsituationen vor Herausforderungen stellen. Wir helfen unseren Mandanten, diese Herausforderungen zu meistern, mit bestmöglichem Auskommen für unsere Mandanten und deren Unternehmen.

Rund um vertragliche Gestaltungen sind wir gern für Sie da. Unser Fokus liegt hierbei auf Gesellschafts- und/oder Erbrecht. Wir lieben die Kreativität, die in einem solide erstellten Vertragswerk zum Ausdruck kommt.

Unter „Corporate Housekeeping“ versteht man alles, was getan werden muss, damit Unternehmen den handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben genügen. Von Gesellschafterversammlungen, über die Bestellung und Abberufung von Organen und die Pflege von Gesellschafterlisten. In diesem Gebiet sind wir Ihr Ansprechpartner.

Corporate Compliance bedeutet für ein Unternehmen, sich an gesetzliche Bestimmungen und selbst auferlegte Richtlinien und Vorgaben zu halten. Die Bedeutung von Corporate Compliance ist nicht zu unterschätzen, gesetzeswidriges Verhalten kann erheblich zur Rufschädigung des Unternehmens beitragen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Unternehmen auf Kurs zu bringen oder auf Kurs zu halten.

Mit unserem Team begleiten wir Sie auch bei Kapitalisierungsmaßnahmen wie z. B. Kapitalerhöhungen und Gesellschafterdarlehen.

Transaktionen
​(Mergers & Acquisitions)

​​Wir wissen, wie man Unternehmen kauft. Und verkauft.

Mit mehrköpfigen Anwaltsteams und weiteren Spezialisten begleiten wir Transaktionen für Privatpersonen, Unternehmen sowie Konzerne und Private-Equity-Gesellschaften. Unser spezialisiertes anwaltliches Angebot runden wir mit unseren hauseigenen Investigativ-Leistungen ab.

Der Kauf und Verkauf von Unternehmen, häufig GmbH-Anteilen, ist Teil unseres Portfolios. Häufig im Rahmen der Nachfolge, mitunter auch im Anschluss an einen Gesellschafterstreit

Häufig ist für den Kauf von GmbH-Anteilen eine Finanzierung notwendig. Wir prüfen Geschäftsmodelle und beraten Sie gern in Sachen Finanzierung Ihres Projekts. Zudem verfügen wir über ein exzellentes Netzwerk von Finanzierungsberatern mit speziellen Branchenkenntnissen. 

Ein Asset Deal ist der Verkauf einzelner Vermögensgegenstände, ein Share Deal der Verkauf von Anteilen. Welche Vorgehensweise sinnvoll ist, entscheiden wir im Einzelfall. Wir beraten und vertreten Sie bei den Vertragsverhandlungen. 

Bevor es zum Kauf eines Unternehmens kommt, steht eine fundierte Prüfung auf Herz und Nieren an. Wir weisen Sie auf mögliche Risiken und Nebenwirkungen hin. Sofern wir Sie als Verkäufer des Unternehmens vertreten, schauen wir bereits im Vorfeld, bevor wir auf den Markt gehen, nach Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens. Nur so kann Ihr Unternehmensverkauf erfolgreich gelingen.  

Zum Aufbau des Vermögensportfolios können Unternehmensbeteiligungen sinnvoll sein. Wir beraten Sie rund um stille Beteiligung, Treuhandschaft und Co.

Joint Ventures sind die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Kooperation zwischen Unternehmen. Mitunter stehen komplexe Strukturen an. Wir behalten für Sie den Überblick. Sowohl in der Gestaltung, als auch in den Verhandlungen. 

Umstrukturierungen

Schlecht strukturiert, nicht in Form? Formwechsel und Umstrukturierung.
Strukturelle und Formdefizite sind uns selbst selbstredend fremd – aber wir wissen trotzdem, worum es geht. Befinden Sie sich mit Ihrem Unternehmen in guter Gesellschaft? Glauben Sie uns: Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, wie Sie denken. Da ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die stille Gesellschaft. So weit erst mal zu den Personengesellschaften. Und nun zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG), der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Das sind Kapitalgesellschaften. Und es gibt weitere Rechtsformen, wie Genossenschaften oder Stiftungen. Oder darf’s vielleicht eine Holding sein? – Was, Sie sind dem Text bis hierher gefolgt? Respekt! Hätten wir an dieser Stelle einfach nur Werbung bringen wollen, hätten wir das Juristenkauderwelsch von den Gesellschaftsformen natürlich knackiger an die Frau oder den Mann gebracht. Uns allerdings geht es um eine informierte Entscheidung, wenn es um die für Sie passende Unternehmensform geht. Steuern, Haftungsbegrenzung, Flexibilität, Verwaltungsaufwand, Wettbewerbsvorteil – und Ertrag: Darum geht es! Nach alledem: Wenn Sie sich gut in Form fühlen, klicken Sie einfach weiter. Anderenfalls können Sie uns gerne Löcher in den Bauch fragen. Wir sind darauf vorbereitet.

Unternehmenskauf und -verkauf M&A

M&A: Wer kauft schon gerne die Katze im Sack?
Sagen wir mal so: Unternehmensver- und ankäufe folgen etablierten Ritualen. Die kennen wir natürlich in- und auswendig. Und zugegeben: Wir mögen sie. Anders gesagt: Die Sache ist oft komplex und erfordert Fachwissen. Was mit einer Idee beginnt, mündet in der Regel in einen arbeitsintensiven, manchmal enervierenden Prozess. Wir sind mit den Chancen und auch den Risiken vertraut, die mit einer Unternehmenstransaktion verbunden sind. Gleich, ob Share- Deal oder Asset- Deal: Als verlässlicher und erfahrener Partner begleiten wir Sie durch den gesamten M&A-Prozess vom LoI über die Due Diligence bis hin zur Kaufvertragsgestaltung. Auf den ersten Blick dreht sich dabei nicht alles ums Geld. Es geht um Haftungsfragen und Garantien, Vollzugsbedingungen und Rücktrittsrechte, Zustimmungserfordernisse von Drittparteien und Aufsichtsbehörden. Während wir Sie an dieser Stelle von weiteren Details einstweilen verschonen, geht es auch dabei – Sie ahnen es – letztendlich ums Geld. Manchmal entscheiden einzelne Klauseln über Wohl und Wehe einer unternehmerischen Ära. Wir haben den Blick auf die Details, ohne das große Ganze aus dem Blick zu verlieren. Und sollten Sie tatsächlich einmal den Kauf oder Verkauf einer Katze im Sack erwägen müssen: Für Sie erledigen wir selbst das – soweit und solange veterinärrechtlich zulässig. 

Gesellschafterstreit

Klare Kante: Gesellschafterstreit.
»Streit beginnt oft damit, dass man sich etwas vorwirft, und endet damit, dass man sich etwas nachwirft.«
Mit der ganz und gar nicht amüsanten Realität dieses Bonmots von Robert Lembke sehen sich sowohl Gesellschaften wie deren Gesellschafter konfrontiert. Der starke Personenbezug – gleich, ob bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft – hat seine Tücken. Wenn im Gesellschafterkreis das Mit- in ein Gegeneinander umgeschlagen ist, haben einzelne Gesellschafter zunächst oft das Nachsehen. Deren Einflussmöglichkeiten stehen oft rigide gesellschaftsvertragliche Schranken entgegen. Gegen die Phalanx der Mehrheitsgesellschafter lässt sich ad hoc wenig ausrichten. Unabhängig von der Beteiligungsquote bestehen jedoch gesetzlich verbriefte Auskunfts- und Einsichtsrechte. Deren konsequente Ausübung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung stellt jede Partei vor Herausforderungen. Es geht um Geld, Zeit und vielleicht heikle Geschäftsvorgänge. Mit wachsendem Druck steigt auch die Einigungsbereitschaft – und damit die Chance auf ein Einlenken oder ein finanziell lukratives Ausstiegsszenario.
Sie fragen sich, auf welche Partei sich dieser Ausblick bezieht? Auch wenn uns die Rolle eines Advocatus Diaboli natürlich fernliegt: Wir kennen uns auf beiden Seiten aus.

Beratung von Geschäftsführern / Haftungsrecht

Haftung des Geschäftsführers: Hoffentlich ohne Haft.
Zunächst die schlechte Nachricht: Als Geschäftsführer stehen Sie immer mit einem Bein im Knast. Wir kennen kaum jemanden, der verantwortlicher ist als ein Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender. Die gute Nachricht: Ihre Haftung lässt sich wirksam begrenzen. Das A und O dafür sind belastbare Dienstverträge, durchdachte Geschäftsordungen, ein hinreichender Versicherungsschutz – und natürlich eine regelkonforme Geschäftsführung. Für all das gibt es probate »Werkzeuge«. Sollte dennoch eine Pflichtverletzung im Raum stehen oder gar die gefürchtete Durchgriffshaftung: Wir sind streiterfahren mit missliebigen Gesellschaftern und Gläubigern – auch vor den Arbeitsgerichten. Natürlich liegen uns Ihre Belange auch dann am Herzen, wenn sich Richter und Staatsanwälte der mutmaßlich strafrechtlichen Facetten Ihres Tuns oder Unterlassens angenommen haben. Renommierte Strafverteidiger aus unserem Kollegenkreis wissen, was in Moabit (Sitz des Berliner Kriminalgerichts) zu tun ist, damit Sie nicht in Tegel (Sitz einer bekannten Berliner Haftanstalt des geschlossenen Vollzugs) landen.

Professionelle Anwälte für Gesellschaftsrecht

Wir sind die Kanzlei für Unternehmer. Und Gesellschaften.
Sie planen, ein Unternehmen zu gründen, eine bestehende Gesellschaft umzuwandeln, Ihre Anteile zu verkaufen oder eine GmbH aufzulösen? Oder beschäftigen Sie sich gerade mit der Unternehmensnachfolge?
Für alle rechtlichen Aspekte rund um die Unternehmensform bieten wir Ihnen als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht eine umfassende Rechtsberatung sowie Rechtsvertretung durch unsere Anwälte. Mit unserer langjährigen Streiterfahrung sowie der zusätzlichen Fachkompetenz im Steuerrecht können wir bereits in der Vertragsgestaltung zahlreiche Konflikte absehen und im Vornherein vermeiden.
Sie möchten eine gesellschaftsrechtliche Frage klären oder Ihr Unternehmen umstrukturieren, melden Sie sich noch heute. Wo auch immer Sie unternehmerisch stehen mögen, was auch immer Sie im Gesellschaftsrecht benötigen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Anruf genügt.