Gesellschaftsrecht.

In guter wie in schlechter Gesellschaft. Wir sind die Kanzlei für Unternehmer.
Sie planen, ein Unternehmen zu gründen, ein bestehendes umzuwandeln, Ihre Anteile zu veräußern, eine Gesellschaft aufzulösen oder die Unternehmensnachfolge zu regeln?
 
Willkommen im Dickicht des Gesellschaftsrechts! 
Dort sind wir zuhause. Unsere strategie- und streiterfahrenen Fachanwältinnen und Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht wissen, worauf es ankommt. Als Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Erbrecht beraten und vertreten wir Sie fachübergreifend und effizient. Dank unserer über Jahrzehnte gereiften Expertise kennen wir die Fallstricke – und wir wissen, wie man sie meidet. Wir legen Wert auf eine sorgsame Vertragsgestaltung, die Ihre Interessen umfassend absichert und Sie vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten zuverlässig schützt. Ob Gesellschaftsvertrag, Stimmbindungsvertrag, Beteiligungsvertrag oder Anteilskauf- und Abtretungsvertrag: Zwischen dem, was vermeintlich gewollt und dem, was tatsächlich vereinbart ist, sehen wir bisweilen eine imposante Diskrepanz. Wir sind streiterfahren genug, damit Sie auch dann nicht den Kopf in den Sand stecken – sondern Ihre Widersacher in den (selbstverständlich: sprichwörtlichen) Sack.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und vereinbaren Sie ein kostenloses anwaltliches Erstgespräch.

Umstrukturierungen

Schlecht strukturiert, nicht in Form? Formwechsel und Umstrukturierung.
Strukturelle und Formdefizite sind uns selbst selbstredend fremd – aber wir wissen trotzdem, worum es geht. Befinden Sie sich mit Ihrem Unternehmen in guter Gesellschaft? Glauben Sie uns: Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, wie Sie denken. Da ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die stille Gesellschaft. So weit erst mal zu den Personengesellschaften. Und nun zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG), der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Das sind Kapitalgesellschaften. Und es gibt weitere Rechtsformen, wie Genossenschaften oder Stiftungen. Oder darf’s vielleicht eine Holding sein? – Was, Sie sind dem Text bis hierher gefolgt? Respekt! Hätten wir an dieser Stelle einfach nur Werbung bringen wollen, hätten wir das Juristenkauderwelsch von den Gesellschaftsformen natürlich knackiger an die Frau oder den Mann gebracht. Uns allerdings geht es um eine informierte Entscheidung, wenn es um die für Sie passende Unternehmensform geht. Steuern, Haftungsbegrenzung, Flexibilität, Verwaltungsaufwand, Wettbewerbsvorteil – und Ertrag: Darum geht es! Nach alledem: Wenn Sie sich gut in Form fühlen, klicken Sie einfach weiter. Anderenfalls können Sie uns gerne Löcher in den Bauch fragen. Wir sind darauf vorbereitet.

Unternehmenskauf und -verkauf M&A

M&A: Wer kauft schon gerne die Katze im Sack?
Sagen wir mal so: Unternehmensver- und ankäufe folgen etablierten Ritualen. Die kennen wir natürlich in- und auswendig. Und zugegeben: Wir mögen sie. Anders gesagt: Die Sache ist oft komplex und erfordert Fachwissen. Was mit einer Idee beginnt, mündet in der Regel in einen arbeitsintensiven, manchmal enervierenden Prozess. Wir sind mit den Chancen und auch den Risiken vertraut, die mit einer Unternehmenstransaktion verbunden sind. Gleich, ob Share- Deal oder Asset- Deal: Als verlässlicher und erfahrener Partner begleiten wir Sie durch den gesamten M&A-Prozess vom LoI über die Due Diligence bis hin zur Kaufvertragsgestaltung. Auf den ersten Blick dreht sich dabei nicht alles ums Geld. Es geht um Haftungsfragen und Garantien, Vollzugsbedingungen und Rücktrittsrechte, Zustimmungserfordernisse von Drittparteien und Aufsichtsbehörden. Während wir Sie an dieser Stelle von weiteren Details einstweilen verschonen, geht es auch dabei – Sie ahnen es – letztendlich ums Geld. Manchmal entscheiden einzelne Klauseln über Wohl und Wehe einer unternehmerischen Ära. Wir haben den Blick auf die Details, ohne das große Ganze aus dem Blick zu verlieren. Und sollten Sie tatsächlich einmal den Kauf oder Verkauf einer Katze im Sack erwägen müssen: Für Sie erledigen wir selbst das – soweit und solange veterinärrechtlich zulässig. 

Gesellschafterstreit

Klare Kante: Gesellschafterstreit.
»Streit beginnt oft damit, dass man sich etwas vorwirft, und endet damit, dass man sich etwas nachwirft.«
Mit der ganz und gar nicht amüsanten Realität dieses Bonmots von Robert Lembke sehen sich sowohl Gesellschaften wie deren Gesellschafter konfrontiert. Der starke Personenbezug – gleich, ob bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft – hat seine Tücken. Wenn im Gesellschafterkreis das Mit- in ein Gegeneinander umgeschlagen ist, haben einzelne Gesellschafter zunächst oft das Nachsehen. Deren Einflussmöglichkeiten stehen oft rigide gesellschaftsvertragliche Schranken entgegen. Gegen die Phalanx der Mehrheitsgesellschafter lässt sich ad hoc wenig ausrichten. Unabhängig von der Beteiligungsquote bestehen jedoch gesetzlich verbriefte Auskunfts- und Einsichtsrechte. Deren konsequente Ausübung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung stellt jede Partei vor Herausforderungen. Es geht um Geld, Zeit und vielleicht heikle Geschäftsvorgänge. Mit wachsendem Druck steigt auch die Einigungsbereitschaft – und damit die Chance auf ein Einlenken oder ein finanziell lukratives Ausstiegsszenario.
Sie fragen sich, auf welche Partei sich dieser Ausblick bezieht? Auch wenn uns die Rolle eines Advocatus Diaboli natürlich fernliegt: Wir kennen uns auf beiden Seiten aus.

Beratung von Geschäftsführern / Haftungsrecht

Haftung des Geschäftsführers: Hoffentlich ohne Haft.
Zunächst die schlechte Nachricht: Als Geschäftsführer stehen Sie immer mit einem Bein im Knast. Wir kennen kaum jemanden, der verantwortlicher ist als ein Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzender. Die gute Nachricht: Ihre Haftung lässt sich wirksam begrenzen. Das A und O dafür sind belastbare Dienstverträge, durchdachte Geschäftsordungen, ein hinreichender Versicherungsschutz – und natürlich eine regelkonforme Geschäftsführung. Für all das gibt es probate »Werkzeuge«. Sollte dennoch eine Pflichtverletzung im Raum stehen oder gar die gefürchtete Durchgriffshaftung: Wir sind streiterfahren mit missliebigen Gesellschaftern und Gläubigern – auch vor den Arbeitsgerichten. Natürlich liegen uns Ihre Belange auch dann am Herzen, wenn sich Richter und Staatsanwälte der mutmaßlich strafrechtlichen Facetten Ihres Tuns oder Unterlassens angenommen haben. Renommierte Strafverteidiger aus unserem Kollegenkreis wissen, was in Moabit (Sitz des Berliner Kriminalgerichts) zu tun ist, damit Sie nicht in Tegel (Sitz einer bekannten Berliner Haftanstalt des geschlossenen Vollzugs) landen.

Professionelle Anwälte für Gesellschaftsrecht

Wir sind die Kanzlei für Unternehmer. Und Gesellschaften.
Sie planen, ein Unternehmen zu gründen, eine bestehende Gesellschaft umzuwandeln, Ihre Anteile zu verkaufen oder eine GmbH aufzulösen? Oder beschäftigen Sie sich gerade mit der Unternehmensnachfolge?
Für alle rechtlichen Aspekte rund um die Unternehmensform bieten wir Ihnen als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Gesellschaftsrecht eine umfassende Rechtsberatung sowie Rechtsvertretung durch unsere Anwälte. Mit unserer langjährigen Streiterfahrung sowie der zusätzlichen Fachkompetenz im Steuerrecht können wir bereits in der Vertragsgestaltung zahlreiche Konflikte absehen und im Vornherein vermeiden.
Sie möchten eine gesellschaftsrechtliche Frage klären oder Ihr Unternehmen umstrukturieren, melden Sie sich noch heute. Wo auch immer Sie unternehmerisch stehen mögen, was auch immer Sie im Gesellschaftsrecht benötigen – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Anruf genügt.