Unternehmervorsorgevollmacht

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Was ist eine Unternehmervorsorgevollmacht?

Wie im privaten Leben, werden auch im geschäftlichen Bereich Vollmachten benötigt, die die Zukunft eines Unternehmens regeln, wenn der Unternehmer durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr geschäftsfähig ist. Um für den Ernstfall vorzusorgen, eignet sich eine Unternehmervorsorgevollmacht oder auch Unternehmensvorsorgevollmacht. Sie ist eine widerrufliche Generalvollmacht und sorgt dafür, dass der Geschäftsbetrieb auch ohne den eigentlichen Geschäftsführer aufrechterhalten werden kann. In der Unternehmervorsorgevollmacht wird festgelegt, wer das Unternehmen vertritt, wenn der Vollmachtgeber seinen eigenen Willen nicht mehr selbst bilden oder diesen Dritten nicht mehr mitteilen kann. Die in der Vollmacht festgelegte Person entscheidet zudem im Sinne des nicht mehr geschäftsfähigen Unternehmensinhabers, um so den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Im Zuge der Unternehmervorsorgevollmacht muss nicht zwangsläufig nur eine Person eingetragen werden, die für den Fortlauf des Betriebs sorgt. Hier können auch mehrere Personen genannt werden, die im Sinne des Geschäftsführers handeln und entscheiden. Die Unternehmensvorsorgevollmacht richtet sich an Einzelunternehmer aber auch an Gesellschafter. Letztere ordnen mithilfe dieser Generalvollmacht an, wer sie bei der Ausübung Ihres Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung vertritt.

Wichtig: Wer meint, dass die Vollmacht für alle Entscheidungsbefugnisse automatisch an Ehepartner und Familienmitglieder übergeht, wenn der Geschäftsführer eines Unternehmens plötzlich geschäftsunfähig wird, irrt gewaltig. Diese können zwar auch den Geschäftsbetrieb steuern und aufrechterhalten, müssen aber dennoch namentlich in die Unternehmervorsorgevollmacht eingetragen werden.

Warum ist die Unternehmervorsorgevollmacht so wichtig?

Mit einer Unternehmervorsorgevollmacht wird die Zukunft des Unternehmens gesichert. Wird ein Unternehmer krank und kann sein Unternehmen nicht mehr leiten, verliert er sein Geschäftsführeramt, wenn er keine Unternehmervorsorgevollmacht abgeschlossen hat. Diese Rechtssprechung ist im GmbHG § 6 Abs. 2 S. 1 festgelegt und kann für kleine Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Weil ein handlungsfähiger Geschäftsführer fehlt, bleibt das Unternehmen führungslos. Für Einmannbetriebe oder kleine GmbHs kann die Handlungsunfähigkeit hohe finanzielle Schäden bedeuten, die bis zur Insolvenz führen können. Eine Vorsorgevollmacht kann helfen und den regulären Geschäftsbetrieb aufrechterhalten.

Was muss in einer Vorsorgevollmacht für Unternehmen festgelegt werden?

Eine Unternehmervorsorgevollmacht berechtigt eine Person zur Führung eines Unternehmens, wenn der eigentliche Geschäftsführer nicht mehr geschäftsfähig ist. Sie wird als Generalvollmacht gemäß § 167 BGB erteilt und muss genaue Formulierungen und Anweisungen beinhalten, was der Vertreter darf und zu tun hat.

Anweisungen für die Außenverhältnisse

Für alle Außenverhältnisse sollten dem Vertreter alle Führungsrechte zugesprochen werden. Nur so kann der Bevollmächtigte den Betrieb problemlos führen. Erteilen Sie daher eine unbeschränkte Vollmacht im Außenverhältnis. So wird vermieden, dass das Unternehmen nicht staatlich betreut wird und ggf. ein Betreuer vom Amtsgericht zugewiesen wird, welcher meist nicht über wichtige Qualifikationen verfügt.

Anweisungen für die Innenverhältnisse

Für die Innenverhältnisse empfiehlt es sich Einschränkungen vorzunehmen. Zudem sollten dem Vertreter genaue Anweisungen erteilt werden, sodass ausschließlich die von Ihnen vorgesehenen Ziele verfolgt werden. Genaue Anweisungen sind auch für den Bevollmächtigten von Vorteil. Dieser wird durch die vom Geschäftsführer ausgesprochenen Einschränkungen in seiner Haftungsgefahr geschützt.

Wer ist für eine Unternehmervorsorgevollmacht geeignet?

Um den Unternehmensbetrieb erfolgreich aufrechtzuerhalten, sollte bei der Erstellung einer Unternehmervorsorgevollmacht ein Vertreter ausgewählt werden, der auch die nötigen Qualifikationen mitbringt. Nicht selten kommt es vor, dass Geschäftsführer Personen als Bevollmächtigte festlegen, denen vertraut wird. Das können Familienangehörige genauso wie enge Freunde sein. Leider ist es hier oftmals der Fall, dass diese kaum über Kenntnisse im Betriebsablauf verfügen. Daher ist es bei der Bestimmung eines Bevollmächtigten von Vorteil, wenn eine Person mit unternehmerischen Kenntnissen festgelegt wird. Das kann zum Beispiel ein langjähriger Mitarbeiter sein, der nötige Fachkenntnis mitbringt und viel Berufserfahrung besitzt.

Unternehmervorsorgevollmacht widerrufen

Oft ändern sich Abläufe im Unternehmen. Das hat zur Folge, dass auch festgehaltene Anweisungen in der Unternehmervorsorgevollmacht angepasst werden müssen. Leider sieht die Gesetzeslage vor, dass eine Änderung oder ein Widerspruch einer Unternehmervorsorgevollmacht nur dann erfolgen kann, solange der Geschäftsführer körperlich und geistig fähig ist, diese Vollmacht zu ändern oder zu widerrufen. Eine Änderung oder ein Widerspruch kann zwar mündlich vorgenommen werden. Es empfiehlt sich jedoch, Änderungen in der Vollmacht stets schriftlich festzuhalten. Nur so ist der Unternehmensinhaber abgesichert.

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