Die Organhaftung beschreibt die rechtliche Verantwortung von Organmitgliedern, wie Geschäftsführern, Vorständen oder Aufsichtsräten, für Schäden, die durch Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen. Sie betrifft sowohl das Innenverhältnis (gegenüber der Gesellschaft) als auch das Außenverhältnis (gegenüber Dritten).
Arten der Organhaftung
- Innenhaftung:
- Betrifft die Beziehung zwischen dem Organmitglied und der Gesellschaft.
- Organmitglieder haften für Schäden, die durch Verstöße gegen ihre Sorgfaltspflichten entstehen (§ 43 GmbHG, § 93 AktG).
- Die Haftung kann auf einfache Fahrlässigkeit gestützt werden.
- Die sogenannte Business Judgement Rule schützt Organmitglieder, wenn sie auf Grundlage angemessener Informationen im besten Interesse der Gesellschaft handeln.
- Außenhaftung:
- Betrifft die Haftung gegenüber Dritten (z. B. Gläubigern oder Kunden).
- Diese tritt nur in Ausnahmefällen ein, z. B. bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
- Beispiele: Betrug, Bilanzfälschung oder Steuerhinterziehung.
Voraussetzungen für die Haftung
- Verletzung von Sorgfaltspflichten („Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“).
- Schaden, der durch das pflichtwidrige Verhalten verursacht wurde.
- Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden.
Einschränkungen und Schutzmaßnahmen
- Haftungsbeschränkungen: Vertraglich können Haftungsbeschränkungen für einfache Fahrlässigkeit vereinbart werden. Vorsatz bleibt jedoch immer haftbar.
- D&O-Versicherung: Unternehmen schließen häufig eine Directors-and-Officers-Versicherung ab, um Organmitglieder vor finanziellen Risiken zu schützen.
Besondere Fälle
- Insolvenzrechtliche Haftung: Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie den Insolvenzantrag verspätet stellen (§ 15a InsO).
- Strafrechtliche Haftung: Bei schwerwiegenden Verstößen wie Bilanzfälschung oder Steuerhinterziehung können strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Fazit
Die Organhaftung stellt sicher, dass Organmitglieder ihrer Verantwortung gerecht werden und sowohl die Gesellschaft als auch Dritte vor Schäden durch pflichtwidriges Verhalten geschützt sind. Sie ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung von Sorgfalt und Integrität in der Unternehmensführung.