Warum Unternehmen unbedingt an ein Testament denken sollten
Nur knapp 30 Prozent der Deutschen haben ein gültiges Testament hinterlegt, etwas mehr als 70 Prozent haben derzeit, nach einer aktuellen Emnid Umfrage, keinen letzten Willen festgeschrieben. Das kann fatale Folgen haben, insbesondere, wenn ein Unternehmer ohne Testament verstirbt. Nicht selten läuft die Unternehmensnachfolge dann chaotisch ab. Es kommt zu Streitigkeiten zwischen den Erben. Die wenigsten Firmen halten jedoch einen jahrelangen Erbstreit durch. Sie gehen pleite. Das sollte Ihrer Firma nicht passieren! Deshalb sollten Sie Ihre Nachfolge als Unternehmer sehr bald regeln. Wer eine Firma gründet und einen Gesellschaftsvertrag abschließt, der sollte sich am besten gleichzeitig und von Beginn an schon Gedanken über sein persönliches Unternehmer-Testament machen. Auch wenn solche Gedanken in der Gründungseuphorie oftmals zunächst fehl am Platze erscheinen. Eine sinnvolle Nachfolgeregelung erspart im Ernstfall viele Streitigkeiten. Doch Vorsicht: ein Unternehmertestament muss abgestimmt sein, auf die Regelungen im Gesellschaftsvertrag.
Als Rechtsanwälte für Erbrecht und Gesellschaftsrecht in Berlin haben wir uns auf Unternehmertestamente spezialisiert. Wir helfen Ihnen gerne. Da jede Firma individuell ist, braucht es unterschiedliche und individuelle Nachfolgeregelungen.
Die ersten Schritte zum professionellen Unternehmer-Testament
Wenn es kein Testament gibt, dann wird Ihr Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt. Nach §§ 1924 – 1936 BGB bekommt demnach jeder Erbe einen Anteil an Ihrem Unternehmen. Das heißt zum Beispiel: ein Ehepartner erbt 50 Prozent und die Kinder teilen sich die verbleibenden 50 Prozent zu gleichen Teilen. Manchmal erben auch die Eltern des Verstorbenen, wenn kein Ehepartner oder Kinder vorhanden sind.
Überdenken Sie: Sind alle Ihre Erben gleich geeignet, um Ihr Unternehmen zu führen? Verfügen sie über Erfahrung und betriebswirtschaftliches Wissen, die zur Führung eines Betriebes notwendig sind? Wollen Ihre Erben auch alle gleich viel und aktiv am Unternehmen mitarbeiten und zusammenarbeiten?
Wenn Sie diese Fragen mit „Nein“ beantwortet haben, dann wird vermutlich der eine oder andere gesetzliche Erbe schnell versuchen die Anteile am Unternehmen zu verkaufen. In der Praxis bedeutet dies Familienstreitigkeiten – und Streitigkeiten zwischen den Mitgesellschaftern! Durch intelligente Nachlassplanung lässt sich dies vermeiden.
Deshalb: bestimmen Sie einen geeigneten Nachfolger. Bereiten Sie ihn auf die Aufgabe vor. Dann wird dieser Erbe den Fortbestand ihres Unternehmens sichern. Die übrigen gesetzlichen Erben müssen eine Ausgleichszahlung erhalten. Damit verhindern Sie jahrelange Gerichtsprozesse.
Klingt prinzipiell sehr einfach, ist es aber leider in der Praxis nicht immer. Denn im Gesellschaftsrecht und im Erbrecht gibt es viele Fallstricke. Nicht selten wird beispielsweise trotz Testament, nicht der vom Erblasser angedachte Erbe auch wirklich Nachfolger. Woran liegt das? Das Unternehmer-Testament, das Privattestament waren nicht auf das Gesellschaftsrecht abgestimmt. So kann es zu bösen Überraschungen kommen. Eine Expertise von spezialisierten Rechtsanwälten für Gesellschaftsrecht und Erbrecht ist deshalb ratsam.