Kanzlei für Gesellschafts- und Erbrecht. In Berlin und deutschlandweit

Fokussiert. Streiterfahren. Unkonventionell.

Wer denkt bei einer Unternehmensgründung direkt an den Erbvertrag?

Wer rechnet damit, dass ein Erbschaftsstreit die Ausmaße eines Gesellschafterstreits annimmt? Wir.

Als Fachanwälte und Experten für Gesellschaftsrecht und Erbrecht wissen wir von George & Partner, dass diese beiden Rechtsgebiete mehr gemein haben, als es auf den ersten Blick scheint. Und Sie als unser Mandant profitieren davon, denn im Gegensatz zu herkömmlichen Anwaltskanzleien nutzen wir für jeden Fall die Werkzeuge und Erfahrungswerte aus beiden Bereichen. Damit verschaffen wir uns und Ihnen einen klaren Vorteil gegenüber der Gegenseite.

Von Berlin aus vertreten wir Sie als Anwälte bundesweit bei allen Themen des Gesellschaftsrechts und Erbrechts, unter anderem bei Gründung einer GmbH, Unternehmensnachfolge, Gesellschafterstreit, Erbstreit und Testamentsvollstreckung. Ihre Interessen sind dabei stets unsere oberste Priorität. Für uns geht es nicht darum, den Fall einfach nur vom Tisch zu bekommen. Unser Ziel ist immer, das für Sie beste Ergebnis zu erzielen – egal, wie lange das dauert. Dafür nutzen wir alle möglichen Mittel und gehen bewusst auch außergewöhnliche Wege.

Mit über 2500 Fällen sind wir eine streiterfahrene Kanzlei mit tiefgreifendem Fachwissen. Das macht uns zu einem robusten Verhandlungsgegner im Streitfall und für Sie als Mandant zu einem starken Rückhalt. Wir wissen, dass Sie im Streit oft mehr brauchen, als eine reine Rechtsvertretung. Falls erforderlich, statten wir Sie deshalb ebenso mit gezielten Verhandlungsstrategien für Situationen außerhalb des Gerichtssaals aus, vermitteln psychologische Unterstützung sowie Sicherheitsmaßnahmen – kurzum alles, damit Sie die Streitsituation so gut wie möglich meistern.

Auch bei der Rechtsberatung sowie der Anfertigung von Unternehmensverträgen und Erbregelungen profitieren Sie von unserer Streiterfahrung, denn diese fließt unmittelbar in die Gestaltung aller Verträge und Vorsorgebestimmungen. Damit lösen wir viele Konflikte bereits bevor sie entstehen.

Unsere Spezialisierung auf Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht nutzen viele unserer Mandanten zur Verwaltung Ihres Vermögens. Deshalb agiert unsere Kanzlei auf Wunsch für Sie ebenso als Family-Office und bietet Ihnen damit zahlreiche Synergieeffekte, Kostenersparnisse und absolute Integrität.