Geschäftsführer – Verträge und Haftung

Zunächst die schlechte Nachricht: Als Geschäftsführer stehen Sie immer mit einem Bein im Knast. Die gute Nachricht: Ihre Haftung lasst sich wirksam begrenzen. Die Grundlage dafür sind belastbare Dienstverträge, durchdachte Geschäftsordungen, ein hinreichender Versicherungsschutz – und eine regelkonforme Geschäftsführung. Für all das gibt es probate »Werkzeuge«. Sollte dennoch eine Pflichtverletzung im Raum stehen oder gar die gefürchtete Durchgriffshaftung: Wir sind streiterfahren mit missliebigen Gesellschaftern oder Gäubigern.