Erbrecht.
Professionelle Rechtsberatung für eine sichere Nachlassplanung, Testamentsgestaltung und Vertretung in erbrechtlichen Streitigkeiten.
Kostenlose ErsteinschätzungSpezialisierte Beratung im Erbrecht.
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge und schützt Ihr Lebenswerk. Als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratung in allen Fragen rund um Nachlassplanung und Erbauseinandersetzung.
Selbst als erfahrene Fachanwältinnen und Fachanwälte ist uns der Blick in die Zukunft verstellt. Dennoch wissen wir: Gegen Missbrauch gefeite Rechtsnachfolgeregelungen sind kein Hexenwerk. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die individuell auf Ihre persönliche Situation und Ihre Wünsche abgestimmt sind.
Mit unserer Expertise helfen wir Ihnen, Ihren Nachlass optimal zu regeln, Ihren letzten Willen rechtssicher zu gestalten und Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden oder zu lösen.
Unsere erbrechtlichen Leistungen im Überblick:
Testamentsgestaltung und -beratung
Wir beraten Sie bei der Errichtung eines rechtssicheren Testaments, das Ihren individuellen Wünschen entspricht und potenzielle Konflikte unter den Erbinnen und Erben vermeidet.
Mehr erfahrenErbauseinandersetzung und Erbstreitigkeiten
Bei Konflikten unter Erbinnen und Erben unterstützen wir Sie mit strategischer Beratung und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Mehr erfahrenPatientenverfügung
Wir erstellen für Sie rechtssichere Patientenverfügungen, die Ihren Willen bezüglich medizinischer Behandlungen klar zum Ausdruck bringen und im Ernstfall Orientierung geben.
Mehr erfahrenVorsorgevollmacht
Mit einer professionell gestalteten Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Vertrauensperson, im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen.
Mehr erfahrenUnternehmertestament
Die Nachfolgeregelung für Unternehmerinnen und Unternehmer erfordert besondere Aufmerksamkeit. Wir gestalten maßgeschneiderte Unternehmertestamente unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Aspekte.
Mehr erfahrenHaben Sie weitere Fragen zum Erbrecht?
Jede Familien- und Vermögenssituation ist einzigartig. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihren spezifischen erbrechtlichen Anliegen.
Kontakt aufnehmenGEORGE Rechtsanwältinnen und Anwältinnen – Ihre Vorteile
Als führende Kanzlei im Bereich Erbrecht bieten wir Ihnen:
Jahrelange Erfahrung im Erbrecht und nachweisbare Erfolge in komplexen erbrechtlichen Verfahren.
Direkter Kontakt zu Ihrer Rechtsberaterin oder Ihrem Rechtsberater und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre persönliche Situation.
Ganzheitliche Beratung unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und steuerlicher Aspekte.
Unser Vorgehen im Erbrecht.
Als Ihre Rechtsberaterinnen und Rechtsberater setzen wir auf ein strukturiertes Vorgehen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist:
Im ersten Schritt führen wir ein ausführliches Gespräch, um Ihre persönliche und vermögensrechtliche Situation zu erfassen und Ihre Ziele zu verstehen.
Basierend auf der Analyse entwickeln wir eine maßgeschneiderte rechtliche Strategie, die Ihre persönlichen Wünsche und Ziele optimal umsetzt.
Wir setzen die Strategie rechtssicher um und erstellen alle notwendigen Dokumente - vom Testament bis zur Vorsorgevollmacht.
Durch regelmäßige Überprüfung Ihrer erbrechtlichen Regelungen stellen wir sicher, dass diese stets aktuell und an Ihre Lebensumstände angepasst sind.
Häufige Fragen zum Erbrecht.
Wann sollte ich mein Testament erstellen?
Grundsätzlich ist es ratsam, ein Testament zu erstellen, sobald Sie über nennenswerte Vermögenswerte verfügen oder wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen entspricht. Besonders wichtig wird ein Testament bei komplexen Familienverhältnissen, wenn Sie unverheiratet sind, einen Lebenspartner absichern möchten oder wenn Sie Unternehmer sind. Je früher Sie Ihre Nachlassplanung angehen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten haben Sie.
Wie kann ich Pflichtteilsansprüche reduzieren?
Pflichtteilsansprüche können durch verschiedene Strategien reduziert werden, etwa durch lebzeitige Schenkungen mit ausreichendem zeitlichen Abstand zum Erbfall, Übertragungen mit Nießbrauchsvorbehalten oder die Gestaltung von Erbverträgen mit Pflichtteilsverzichten. Auch die Gründung einer Familienstiftung oder andere gesellschaftsrechtliche Konstruktionen können in Betracht kommen. Die optimale Strategie hängt von Ihrer individuellen Situation ab und sollte mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprochen werden.
Was sind die Besonderheiten eines Unternehmertestaments?
Ein Unternehmertestament berücksichtigt die besonderen Anforderungen bei der Nachfolge von Unternehmen oder Unternehmensanteilen. Besonderheiten sind die Regelung der Unternehmensfortführung, die Vermeidung von Zersplitterung der Gesellschaftsanteile, die Sicherstellung der Liquidität für Pflichtteilsansprüche und Erbschaftsteuer sowie die Berücksichtigung gesellschaftsvertraglicher Regelungen. Ein Unternehmertestament sollte stets in Abstimmung mit gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Beratern erstellt werden.
Welche Vorsorgedokumente sollte jeder haben?
Neben einem Testament sollte jeder volljährige Mensch eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und gegebenenfalls eine Betreuungsverfügung haben. Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit Entscheidungen für Sie zu treffen. Die Patientenverfügung regelt Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen. Die Betreuungsverfügung legt fest, wer als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, wenn das Betreuungsgericht einen solchen bestellt.
Wie läuft eine Testamentsvollstreckung ab?
Die Testamentsvollstreckung beginnt mit der Ernennung eines Testamentsvollstreckers durch den Erblasser im Testament oder durch das Nachlassgericht. Der Testamentsvollstrecker erhält ein Testamentsvollstreckerzeugnis und verwaltet dann den Nachlass. Er setzt die Anordnungen des Erblassers um, erfüllt Vermächtnisse, begleicht Nachlassverbindlichkeiten und verteilt schließlich den Nachlass an die Erben. Die Testamentsvollstreckung kann auf bestimmte Aufgaben beschränkt sein oder bis zu 30 Jahre dauern (Dauertestamentsvollstreckung).
Kompetente Rechtsberatung für Ihre Nachlass- und Vorsorgeplanung.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Erbrecht und sichern Sie Ihr Vermögen und Ihren letzten Willen mit rechtssicheren Lösungen.
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