Der freie Wille ist vielen Menschen heilig. Der letzte Wille, das Testament, mitunter auch. Mit dem Testament (gern überschrieben als "mein letzter Wille") bietet sich uns Menschen die Möglichkeit, all das zu sagen, was zu sagen ist. Dazu zählt insbesondere die Frage, welcher der Lieben eines Tages was erhalten soll:
Soll es ein, zwei Erben geben, soll das Erbe aufgeteilt werden? Möchte ich jemandem etwas als Vermächtnis zukommen lassen? Gibt es Auflagen, unter denen das Erbe stehen soll? Wer überprüft die Erfüllung der Auflagen? Soll ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, was sollen ggf. dessen konkrete Aufgabenbereiche sein? Etc. pp. – der letzte Wille bedeutet wie jeder freie Wille, die Qual der Wahl zu haben. Eine Wahl, die wohl überlegt sein will, ist sie doch die letzte Amtshandlung, die uns auf Erden zukommt.
In der Praxis entsteht wegen eines Testaments häufig Streit zwischen den Erbinnen und Erben. Dann heißt es bei Eröffnung des Testaments "so kann Mutti (bzw. Vati) das nicht gemeint haben". Oder es stellt sich heraus, dass bei Abfassung des Testaments ein vorheriges Testament vergessen wurde. Dementsprechend stellt sich die Frage, welches Testament nun wirksam ist. Mitnichten ist es so, dass immer das jüngere Testament gelten würde.
Bei Menschen, die in unterschiedlichen Ländern gelebt haben, ist die Frage häufig, welches Erbrecht zur Anwendung kommen soll – beispielsweise syrisches oder deutsches Recht? Eine Gretchenfrage, an der sich manches entscheidet. Und die deshalb im Sinne einer Rechtswahl klar geregelt sein sollte.
Als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht beraten wir Sie umfassend bei der Erstellung und Gestaltung Ihres Testaments. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren letzten Willen rechtssicher zu formulieren und mögliche Streitigkeiten zwischen den Erbinnen und Erben von vornherein zu vermeiden.
Wichtige Fragen bei der Testamentsgestaltung.
- Wie kann ich mein Vermögen optimal auf meine Angehörigen verteilen?
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein Unternehmen reibungslos übertragen wird?
- Welche Form muss mein Testament haben, um rechtsgültig zu sein?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?
- Wie kann ich Pflichtteilsansprüche berücksichtigen oder minimieren?
- Wie kann ich einen Testamentsvollstrecker einsetzen und welche Befugnisse sollte dieser haben?
- Welches Recht findet Anwendung, wenn ich Vermögen im Ausland besitze?
Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren letzten Willen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Testament zu errichten. Das eigenhändige Testament muss von Ihnen persönlich handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Alternativ können Sie ein notarielles Testament errichten lassen, was zusätzliche Sicherheit und Beratung bietet. Für Ehepaare ist das gemeinschaftliche Testament (Berliner Testament) eine häufig gewählte Option. Wir beraten Sie individuell zu allen Varianten.
Testamentsvollstreckung.
Durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird. Der Vollstrecker kann mit umfassenden oder beschränkten Befugnissen ausgestattet werden und übernimmt die Verwaltung des Nachlasses, die Erfüllung von Vermächtnissen und die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Wir helfen Ihnen bei der optimalen Gestaltung.
Vermächtnis und Auflagen.
Mit einem Vermächtnis können Sie einzelne Gegenstände oder Geldbeträge gezielt bestimmten Personen zukommen lassen, ohne diese als Erben einzusetzen. Durch Auflagen können Sie Ihre Erben verpflichten, bestimmte Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Instrumente rechtssicher zu gestalten.
Internationales Erbrecht.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt sich die Frage nach dem anwendbaren Recht. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts. Sie können jedoch durch eine ausdrückliche Rechtswahl in Ihrem Testament das Recht Ihres Heimatlandes wählen. Wir beraten Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Rechtsordnungen.