Ernstfall eingetreten. Ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit fesselt ans Bett. Eine Vorstellung, die schwerfällt, sich vor Augen zu führen. Was auch immer es sein mag, das dazu führt, dass ein Mensch zum Patienten wird und seine Wünsche nicht mehr äußern kann.
Fakt ist: Wichtig ist, sich mit derartigen Szenarien zu beschäftigen, solange alles noch in Ordnung ist. Wie möchte ich als Patient behandelt werden, unter welchen Umständen möchte ich weiter behandelt werden, wann soll abgeschaltet werden. Aktuelles Beispiel: Atemwegsbeschwerden. Seit Corona keine Seltenheit. Hingegen regeln viele Patientenverfügungen immer noch, dass in diesem Fall keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind. Soll das wirklich so sein? Bei nüchterner Betrachtung fraglich.
Hinzu kommt, dass es in Sachen Patientenverfügung in jüngsten Jahren wesentliche Änderungen in der Rechtsprechung gegeben hat. Es reicht nicht mehr aus, einfach zu sagen: "ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen". Vielmehr ist anzuordnen "auch, wenn ich gewusst hätte, welche Schmerzen ich durchmache, hätte ich das so bestimmt."
Die mitunter gebräuchlichen Vorlagen zum Ankreuzen sind mit größter Vorsicht zu genießen – missachten Sie doch die Anforderungen der Rechtsprechung. Nichts ist für Angehörige belastender, als zu erfahren, dass die Patientenverfügung unwirksam ist. Damit gibt es keine Regelung. Die Behandlung ist komplett ins Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte gestellt.
Mit anderen Worten: Viele Menschen weigern sich, die erforderlichen Regelungen für den Fall der Fälle zu treffen. Andere nehmen irrig an, sie hätten alles geregelt und Vorsorge getroffen. Beide Varianten lassen sich vermeiden. In diesem Sinne: Gern sind wir als erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Sie da, um Ihnen beim Erstellen einer rechtswirksamen Patientenverfügung zu helfen.
Typische Fehler bei Patientenverfügungen.
- Verwendung von standardisierten Formularen ohne individuelle Anpassung
- Zu ungenaue oder pauschale Formulierungen ohne konkrete Situationsbeschreibungen
- Fehlende Aktualisierung trotz geänderter Rechtsprechung
- Unzureichende Beweiskraft für den tatsächlichen Patientenwillen
- Fehlende oder unklare Regelungen für spezifische medizinische Situationen
- Widersprüche zwischen verschiedenen Verfügungen und Vollmachten
Aktuelle Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung.
Konkrete Situationsbeschreibungen.
Eine wirksame Patientenverfügung muss konkret beschreiben, in welchen medizinischen Situationen welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Allgemeine Formulierungen wie "keine lebensverlängernden Maßnahmen" sind nicht ausreichend. Beschreiben Sie möglichst genau verschiedene Szenarien und Ihre jeweiligen Wünsche.
Ausdrücklicher Hinweis auf Bewusstsein der Konsequenzen.
Nach aktueller Rechtsprechung müssen Sie in Ihrer Patientenverfügung zum Ausdruck bringen, dass Sie sich der Konsequenzen Ihrer Entscheidungen bewusst sind. Formulierungen wie "auch wenn ich die damit verbundenen Schmerzen oder Belastungen kennen würde, würde ich an meiner Entscheidung festhalten" stärken die rechtliche Wirksamkeit erheblich.
Abstimmung mit Vorsorgevollmacht.
Eine Patientenverfügung sollte immer in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht erstellt werden. Die bevollmächtigte Person kann dann Ihren in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegepersonal durchsetzen. Achten Sie darauf, dass beide Dokumente aufeinander abgestimmt sind und keine Widersprüche enthalten.
Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung.
Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und mit Datum und Unterschrift neu bestätigt werden. Dies stellt sicher, dass die darin getroffenen Entscheidungen weiterhin Ihrem aktuellen Willen entsprechen und verhindert Zweifel an der Aktualität Ihrer Wünsche. Wir empfehlen eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.