Was, wenn ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin, meine eigenen Interessen zu vertreten – nicht mehr für mich sorgen kann. Bankgeschäfte wahrnehmen, Verträge kündigen, Versicherungen informieren. Als Unternehmerin oder Unternehmer geschäftliche Entscheidungen treffen und umsetzen. Ich kann es nicht mehr selbst machen.
Um in dieser Situation Stillstand und Handlungsunfähigkeit zu verhindern, gibt es die Möglichkeit zur Vorsorgevollmacht. Ebenso hilft die Vorsorgevollmacht, die Anordnung einer Betreuung zu verhindern bzw. zumindest herauszuschieben. Erteile ich einer Person meines Vertrauens Vollmacht, muss kein Berufsbetreuer oder keine Berufsbetreuerin bestellt werden.
Auf diese Weise können die Dinge auch dann weitergehen, wenn für mich kaum noch etwas läuft. Ich bevollmächtige jemanden, der sich um meine Angelegenheiten kümmert, wenn ich das nicht kann. Sobald es mir besser geht und ich selbst wieder handeln kann, übernehme ich natürlich selbst wieder.
Mitunter sind es auch geschäftliche Angelegenheiten, die im Sinne des Unternehmens weiterlaufen müssen. Entscheidungen, die im Sinne eines Unternehmens zu treffen sind. Teilnahme an Gesellschafterversammlungen. Cashflow für das Unternehmen sicherstellen. Es muss einfach weitergehen. Denn sonst steht am Ende der Krankheit häufig die wirtschaftliche Pleite. Einfach, weil unnötig Zeit ungenutzt verstrichen ist. Dann gibt es nichts mehr zu regeln, weil vorher nichts geregelt war. Kunden weg, Bank gewährt keinen Kredit mehr, Unternehmen pleite.
Ein Zustand, der ohne Weiteres vermeidbar ist. Rechtzeitig ist das Schlüsselwort. Rechtzeitig Vollmacht erteilen. Rechtzeitig die Patientenverfügung aufgesetzt haben. Wir helfen Ihnen, Vorkehrung zu treffen. Lassen Sie uns sprechen. Als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht wie auch Gesellschaftsrecht wissen wir: Regelungen gehören rechtzeitig getroffen. Sowohl im privaten wie ggf. im unternehmerischen Bereich. Sonst ist es zu spät.
Vorteile einer rechtswirksamen Vorsorgevollmacht.
- Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung durch fremde Dritte
- Selbstbestimmte Auswahl einer Vertrauensperson als Bevollmächtigten
- Kontinuität in der Verwaltung Ihrer Angelegenheiten, auch in Krisensituationen
- Flexibilität durch individuelle Gestaltung des Vollmachtsumfangs
- Gezielte Regelungen für berufliche und unternehmerische Angelegenheiten
- Sofortige Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten ohne zeitraubende Gerichtsverfahren
Wichtige Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht.
Persönliche Angelegenheiten.
Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf Ihre persönlichen Angelegenheiten erstrecken, wie Wohnungsangelegenheiten, Behördenkontakte, Verwaltung von Vermögen und Konten, Regelung von Versicherungsangelegenheiten und vieles mehr. Der Bevollmächtigte kann in Ihrem Sinne handeln und Entscheidungen treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
Gesundheitssorge.
In Verbindung mit einer Patientenverfügung ermöglicht die Vorsorgevollmacht Ihrem Bevollmächtigten, Ihre medizinischen Wünsche gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchzusetzen. Der Bevollmächtigte kann in Gesundheitsfragen entscheiden, Krankenunterlagen einsehen und notwendige Verträge mit Pflegeeinrichtungen abschließen.
Unternehmerische Vorsorge.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist eine spezielle unternehmerische Vorsorgevollmacht besonders wichtig. Sie ermöglicht die Fortführung des Betriebs durch einen bevollmächtigten Vertreter oder eine bevollmächtigte Vertreterin. Diese können notwendige Geschäftsentscheidungen treffen, an Gesellschafterversammlungen teilnehmen, Verträge abschließen und den Zahlungsverkehr sicherstellen, um wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Rechtliche und behördliche Vertretung.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann Ihr Bevollmächtigter Sie auch in rechtlichen Angelegenheiten vertreten – etwa bei Behördengängen, Vertragsverhandlungen oder gegenüber Gerichten. Dies ist besonders wichtig, wenn zeitkritische rechtliche Entscheidungen getroffen werden müssen oder Fristen einzuhalten sind.