Vorläufiger Rechtsschutz bei Lösung eines GmbH-Streits

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Wenn Gesellschafterstreitereien intern nicht mehr gütlich beigelegt werden können, so kann der Konflikt vor Gericht behandelt und entschieden werden. Gerichtsprozesse und Urteile benötigen jedoch häufig Monate bis Jahre, bis es zu einer finalen Klärung kommt. In diesem Zusammenhang ist der vorläufige Rechtsschutz für Geschäftsführer das Mittel der Wahl, um aktiv gegen die Abberufung als Gesellschaftsführer oder den Ausschluss aus einer GmbH zu treten. Hierzu bedarf es jedoch einer besonderen Eilbedürftigkeit, die zum Inkrafttreten hohen Anforderungen erfüllen muss. Worauf Geschäftsführer achten müssen, wenn sie sich mit dem einstweiligen Rechtsschutz zur Wehr setzen möchten, erläutern wir Ihnen in folgenden Ausführungen.

Was bedeutet der vorläufige Rechtsschutz?

Wenn GmbH-Geschäftsführer abberufen, von der GmbH ausgeschlossen oder gar ihre Geschäftsanteile abtreten müssen, so ist schnelles Handeln erforderlich. Zwar hat der Gesellschafter durch die Anfechtungsklage die Möglichkeit, vor Gericht zu treten und die Entscheidung überprüfen und gegebenenfalls für nichtig erklären zu lassen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass jene Gerichtsverfahren im Regelfall bis zur Klärung Monate oder gar Jahre benötigen. Der Geschäftsführer kann mit dem einstweiligen Rechtsschutz versuchen, die Weiterführung seiner Stellung samt der Rechte zu sichern. Im Gegenzug kann die betroffene GmbH im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes versuchen, die Abberufung des GmbH-Geschäftsführers vorläufig durchzusetzen.

Was bedeutet der vorläufige Rechtsschutz für GmbH-Gesellschafter?

In diesen Fällen kann als schnelle und zu empfehlende Handlungsmöglichkeit der einstweilige Rechtsschutz zur vorläufigen Sicherung der Gesellschafterrechte für den betroffenen Gesellschafter von Nutzen sein. Schließlich kann die Abberufung oder der Ausschluss auf falschen Tatsachen beruhen und somit negative Konsequenzen mit sich führen. Wenn der Gesellschafter beispielsweise aus dem Handelsregister genommen wird, verliert er das Recht, die GmbH nach außen hin zu vertreten und gegebenenfalls Informationen und Zugänge. 

Gesellschafter, die aus einer GmbH ausgeschlossen oder deren Gesellschafteranteile eingezogen werden und aus dem Handelsregister gestrichen werden, haben ohne Maßnahmen mit weitreichenderen Konsequenzen zu rechnen. Schließlich hängen die Gesellschafterrechte und die Ausübung jener mit dem Eintrag im Handelsregister zusammen (z. B. Stimmrechte). Wenn nun die neue Gesellschafterliste Anwendung findet, verliert der Gesellschafter vorläufig alle Gesellschafterrechte. Diese durch die Klage gegen den Ausschließungs- bzw. Einziehungsbeschluss zurückzugewinnen, kann Monate oder gar Jahre dauern. 

Was sind Besonderheiten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens?

Das einstweilige Rechtsschutzverfahren dient zur Klärung des vorläufigen Rechtsschutzes und unterliegt hohen Anforderungen. Schließlich handelt es sich um ein Eilverfahren mit einer beschränkten Beweisaufnahme, wodurch lediglich vorläufige Regelungen für ausgesprochen eilbedürftige Fälle getroffen werden.

Der Antrag auf Erlass zur einstweiligen Verfügung muss formell wirksam gefasst und strenge Voraussetzungen in der Verfügungssache und der Verfügungsgründe erfüllen, um Gültigkeit zu erlangen. Der Antragsteller muss somit glaubhaft darlegen, dass die Abberufung/der Ausschluss als unwirksam anzusehen ist (Verfügungssache) und dass ihm darüber hinaus ohne den einstweiligen Rechtschutz irreparable Schäden drohen (Verfügungsgrund). 

Gerade die Anerkennung des Verfügungsgrundes für abberufene Geschäftsführer hat sich als schwierig erwiesen. In der Praxis hat sich daher auch gezeigt, dass Verfügungsanträge nur in Ausnahmekonstellationen Aussicht auf Erfolg haben (z. B. bei Zwei-Personen-Gesellschaften). Es hat sich auch gezeigt, dass ausgeschlossene Gesellschafter mit ihnen bessere Chancen auf eine einstweilige Verfügung haben. Schließlich führt die neu hinterlegte Gesellschafterliste dazu, dass sie ihre Gesellschaftsrechte langfristig nicht wahrnehmen können. In diesem Zusammenhang ist unbedeutend, dass der Ausschluss/die Einziehung an sich unzulässig wäre. 

Der einstweilige Rechtsschutz bei Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH ist ein bedeutendes Mittel für Gesellschafter, um sich zur Wehr setzen zu können. Schließlich könnten sich GmbH-Gesellschafter ohne die vorläufigen Maßnahmen keinen Rechtsschutz sichern. Angesichts der häufig komplexen und zeitaufwendigen Beschlussmängelverfahren hätte dies gravierende Folgen, da beispielsweise der Ausschluss aus dem Handelsregister bedeutet, dass sie ihre Gesellschafterrechte nicht wahrnehmen dürfen. 

Hohe Anforderungen müssen jedoch erfüllt sein, damit der vorläufige Rechtsschutz und somit die Sicherung der Gesellschafterrechte eines Gesellschafters in einer GmbH durchgesetzt werden können. Es braucht hierzu einen sorgsam aufgesetzten Verfügungsantrag mit Darlegung der Verfügungssache sowie Verfügungsgründen. Mit unserer jahrelangen Erfahrung können wir den möglichen Erfolg Ihrer Möglichkeiten richtig einschätzen. Dadurch sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Von der Beratung bis hin zum Gang vor Gericht.