In der digitalen Welt sind Social-Media-Profile nicht nur persönlicher Ausdruck, sondern oft auch Geschäftsmodell. Plattformen wie Instagram und TikTok ermöglichen Karrieren als Influencer. Doch was passiert mit den Accounts im Todesfall? Wer verwaltet Werbeverträge oder löscht Inhalte? Während das Erbrecht das Schicksal materieller Güter regelt, bleibt das Schicksal des digitalen Nachlass oft unklar. Erben haben oft keinen Zugriff, und den Plattformen fehlen oft einheitliche Richtlinien.
Digitale Identität: Wenn Social Media mehr als ein Hobby ist
Während für viele Nutzer Social Media ein privater Raum zur Selbstdarstellung ist, haben Influencer und Content Creators ein berufliches Interesse an ihren Accounts. Diese Profile sind nicht nur Kommunikationskanäle, sondern auch Einkommensquellen, die durch Werbedeals, Sponsorenverträge oder Plattform-Monetarisierung stabile Einnahmen generieren können. Nach dem Tod eines Influencers stellt sich daher nicht nur die Frage, ob das Profil erhalten bleiben soll, sondern auch, wie mit den finanziellen Aspekten umgegangen wird.
Anders als bei traditionellen Unternehmen gibt es für Social-Media-Marken oft keine festen Strukturen für eine Nachfolge. Viele Influencer betreiben ihre Accounts allein, ohne Co-Manager oder festgelegte Vertreter, die im Ernstfall agieren könnten. Ohne klare Regelungen bleibt ungewiss, ob der Account von Angehörigen weitergeführt werden kann oder ob Werbeverträge automatisch enden. Plattformbetreiber gewähren oft keinen Zugriff auf ein Profil, wenn keine vorherige Autorisierung durch den ursprünglichen Inhaber erfolgt ist. Das bedeutet, dass ein wirtschaftlich wertvolles Konto nach dem Tod ungenutzt bleibt oder endgültig gelöscht wird.
Instagram & TikTok: Was passiert mit Accounts nach dem Tod?
Die großen Social-Media-Plattformen haben unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Profilen verstorbener Nutzer. Während Facebook beispielsweise eine Funktion für einen sogenannten Gedenkzustand anbietet, sind die Optionen bei Instagram und TikTok begrenzter.
Instagram ermöglicht es Angehörigen, einen Account in den Gedenkzustand zu versetzen oder eine vollständige Löschung zu beantragen. Im Gedenkzustand bleibt das Profil erhalten, neue Beiträge können jedoch nicht mehr veröffentlicht werden. Dieser Zustand stellt sicher, dass das Profil nicht gehackt oder missbraucht wird, verhindert aber gleichzeitig, dass es weiterhin aktiv genutzt oder verwaltet werden kann. Besonders für Influencer mit einer treuen Community kann dies problematisch sein, da bestehende Follower nicht über das Schicksal des Erstellers informiert werden können und Kooperationen abrupt enden.
TikTok hat derzeit keine festgelegten Richtlinien für den digitalen Nachlass. Angehörige haben lediglich die Möglichkeit, eine Löschung des Kontos zu beantragen, wenn sie eine Sterbeurkunde vorlegen. Eine offizielle Regelung zur Weiterführung eines Accounts gibt es nicht. Das bedeutet, dass ein TikTok-Profil mit Millionen von Followern und aktiven Werbeeinnahmen im schlimmsten Fall einfach verschwindet. Für Content Creator, die sich über Jahre hinweg eine Community aufgebaut haben, kann dies erhebliche wirtschaftliche und rechtliche Folgen haben.
Influencer als Marke: Wer erbt den digitalen Erfolg?
Da Social-Media-Konten heutzutage oft einen erheblichen finanziellen Wert darstellen, stellt sich die Frage, wer nach dem Tod eines Influencers über den Account verfügen darf. Anders als physische Besitztümer oder Bankkonten sind digitale Profile nicht direkt vererbbar, es sei denn, dies wurde ausdrücklich festgelegt. Werbeeinnahmen, bestehende Sponsorenverträge oder Merchandising-Deals bleiben oft unklar, wenn kein Nachfolger definiert wurde.
Ohne eine rechtliche Regelung können Angehörige nicht auf Werbegelder zugreifen, die noch ausstehenden Einnahmen eines verstorbenen Influencers verwalten oder mit Marken verhandeln. Unternehmen, die mit dem Creator zusammengearbeitet haben, stehen oft vor dem Problem, dass Verträge nicht mehr erfüllt werden können und Kooperationen abrupt enden. Auch Plattformbetreiber sind häufig nicht verpflichtet, bestehende Monetarisierungsmodelle fortzuführen oder Gelder an Erben auszuzahlen.
Daher ist es für Influencer und Content Creator essenziell, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen und Regelungen zu treffen, um ihr digitales Vermächtnis zu schützen.
Wie kann man den digitalen Nachlass als Influencer regeln?
Da viele Social-Media-Plattformen keine eindeutigen Regelungen für den digitalen Nachlass haben, liegt es an den Nutzern selbst, vorzusorgen. Ein zentraler Schritt ist die Festlegung einer digitalen Nachfolgeregelung, die genau definiert, wer Zugriff auf Accounts erhalten soll und wie diese verwaltet werden können.
Eine Möglichkeit besteht darin, alle relevanten Zugangsdaten sicher zu hinterlegen, beispielsweise in einem Passwort-Manager oder in einem verschlüsselten Dokument, das einer Vertrauensperson übergeben wird. Eine weitere Option ist die Erstellung einer digitalen Vollmacht, in der festgelegt wird, wer nach dem Tod über die Social-Media-Profile verfügen darf. Diese Vollmacht kann entweder in einem Testament verankert oder als separate notarielle Verfügung aufgesetzt werden.
Besonders für professionelle Influencer ist es wichtig, auch finanzielle Aspekte zu klären. Werbeeinnahmen und bestehende Verträge sollten in den Nachlassregelungen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass offene Zahlungen nicht verloren gehen. Es kann zudem sinnvoll sein, eine separate Erbgesellschaft oder ein Unternehmen zu gründen, das die Rechte an den Inhalten verwaltet. Dadurch wird sichergestellt, dass die digitalen Werte auch nach dem Tod in geordneten Bahnen weitergeführt werden können.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit, bei Plattformen wie Instagram oder Facebook bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen. Beispielsweise können Nutzer eine Nachlasskontaktperson festlegen, die nach ihrem Tod bestimmte administrative Rechte erhält. Obwohl TikTok diese Funktion bislang nicht anbietet, sollten Influencer zumindest ihren engsten Angehörigen mitteilen, welche Konten sie besitzen und wie damit verfahren werden soll.