Vorsorgevollmacht.

Was, wenn ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin, meine eigenen Interessen zu vertreten – nicht mehr für mich sorgen kann. Bankgeschäfte wahrnehmen, Verträge kündigen, Versicherungen informieren. Als Unternehmer geschäftliche Entscheidungen treffen und umsetzen. Ich kann es nicht mehr selbst machen.

Um in dieser Situation Stillstand und Handlungsunfähigkeit zu verhindern, gibt es die Möglichkeit zur Vorsorgevollmacht. Ebenso hilft die Vorsorgevollmacht, die Anordnung einer Betreuung zu verhindern bzw. zumindest herauszuschieben. Erteile ich einer Person meines Vertrauens Vollmacht, muss kein Berufsbetreuer bestellt werden. 

Auf diese Weise können die Dinge auch dann weitergehen, wenn für mich kaum noch etwas läuft. Ich bevollmächtige jemanden, der sich um meine Angelegenheiten kümmert, wenn ich das nicht kann. Sobald es mir besser geht und ich selbst wieder handeln kann, übernehme ich natürlich selbst wieder. 

Mitunter sind es auch geschäftliche Angelegenheiten, die im Sinne des Unternehmens weiterlaufen müssen. Entscheidungen, die im Sinne eines Unternehmens zu treffen sind. Teilnahme an Gesellschafterversammlungen. Cashflow für das Unternehmen sicherstellen. Es muss einfach weitergehen. Denn sonst steht am Ende der Krankheit häufig die wirtschaftliche Pleite. Einfach, weil unnötig Zeit ungenutzt verstrichen ist. Dann gibt es nichts mehr zu regeln, weil vorher nichts geregelt war. Kunden weg, Bank gewährt keinen Kredit mehr, Unternehmen pleite. 

Ein Zustand, der ohne Weiteres vermeidbar ist. Rechtzeitig ist das Schlüsselwort. Rechtzeitig Vollmacht erteilen. Rechtzeitig die Patientenverfügung aufgesetzt haben. Wir helfen Ihnen, Vorkehrung zu treffen. Lassen Sie uns sprechen. Als Fachanwälte für Erbrecht wie auch Gesellschaftsrecht wissen wir: Regelungen gehören rechtzeitig getroffen. Sowohl im privaten wie ggf. im unternehmerischen Bereich. Sonst ist es zu spät.