Patientenverfügung.

Ernstfall eingetreten. Ein tragischer Unfall, eine schwere Krankheit fesselt ans Bett. Eine Vorstellung, die schwerfällt, sich vor Augen zu führen. Was auch immer es sein mag, das dazu führt, dass ein Mensch zum Patienten wird und seine Wünsche nicht mehr äußern kann.

Fakt ist: Wichtig ist, sich mit derartigen Szenarien zu beschäftigen, solange alles noch in Ordnung ist. Wie möchte ich als Patient behandelt werden, unter welchen Umständen möchte ich weiter behandelt werden, wann soll abgeschaltet werden. Aktuelles Beispiel: Atemwegsbeschwerden. Seit Corona keine Seltenheit. Hingegen regeln viele Patientenverfügungen immer noch, dass in diesem Fall keine lebensverlängernden Maßnahmen gewünscht sind. Soll das wirklich so sein? Bei nüchterner Betrachtung fraglich.

Hinzu kommt, dass es in Sachen Patientenverfügung in jüngsten Jahren wesentliche Änderungen in der Rechtsprechung gegeben hat. Es reicht nicht mehr aus, einfach zu sagen: „ich wünsche keine lebensverlängernden Maßnahmen“. Vielmehr ist anzuordnen „auch, wenn ich gewusst hätte, welche Schmerzen ich durchmache, hätte ich das so bestimmt.“

Die mitunter gebräuchlichen Vorlagen zum Ankreuzen sind mit größter Vorsicht zu genießen – missachten Sie doch die Anforderungen der Rechtsprechung. Nichts ist für Angehörige belastender, als zu erfahren, dass die Patientenverfügung unwirksam ist. Damit gibt es keine Regelung. Die Behandlung ist komplett ins Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte gestellt.

Mit anderen Worten: Viele Menschen weigern sich, die erforderlichen Regelungen für den Fall der Fälle zu treffen. Andere nehmen irrig an, sie hätten alles geregelt und Vorsorge getroffen. Beide Varianten lassen sich vermeiden. In diesem Sinne: Gern sind wir für Sie da, um Ihnen beim Erstellen einer rechtswirksamen Patientenverfügung zu helfen.