Erbstreitigkeiten.
Streitigkeiten zwischen Erben und Gesellschaftern haben mehr gemeinsam, als viele Menschen annehmen. Es geht um Geld und Emotionen. Fehlende Wertschätzung, Lebenswerke – komplexe Sachverhalte, die sich juristisch nur bedingt regeln lassen, sobald darüber Streit herrscht. Dementsprechend darf die Devise gern lauten: Streit vermeiden. Ist das nicht oder nicht mehr möglich, gilt: volle Kraft voraus.
Je mehr Sie zu Lebzeiten als potentieller Erblasser geregelt haben, desto eher entfällt der Streit zwischen Ihren Erben. Ist beispielsweise die Aufteilung des Erbes durch Testament oder Erbvertrag klar geregelt, gibt es erfahrungsgemäß später weniger Auseinandersetzungen zwischen den Erben. Ganz vermeiden lässt sich Streit zwischen Erben mitunter nicht. Ist doch die Triebfeder für Erbstreitigkeiten häufig eine Verletzung aus der Kindheit? Nichts Juristisches, aber dennoch etwas, das wir als Fachanwälte für Erbrecht in die Lösung mit einbeziehen werden. Sonst gibt es keine echte Lösung.
Haben Sie es eines Tages nicht mehr in der Hand, Ihr Erbe zu regeln, sind die Erben am Zuge. Ein Erbstreit droht. Meist bestehen klare Fronten, die sich durch die Familie ziehen. Auskunftsansprüche geltend machen, ebenso den Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Wer noch zu Lebzeiten Geschenke erhalten hat, dem sind diese noch zu berücksichtigen. Wie sieht es mit auf die Kinder übertragenen Immobilien aus? Gibt es Anlass, von Erbunfähigkeit auszugehen…
Wir behalten für Sie den Überblick. Auch, wenn noch zwei Erbmassen auseinanderzusetzen sind. Nach Vater und Mutter. Gern übersehen. Da denken die Erben, es sei alles geregelt – und dann tauchen neue Baustellen auf. Stimmt, wir müssen ja zwei Erbfälle berücksichtigen. Vater verstorben, zwei Jahre später die Mutter. Wir kennen die möglichen Fallstricke und Tretminen im Erbstreit.