Dietmar Niemann
Rechtsanwalt, Universitätskanzler a.D.
Rechtsgebiete:
Gesellschaftsrecht
Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Stiftungsrecht
Gemeinnützigkeitsrecht
Vita:
Jahrgang 1963, Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie an der Freien Universität Berlin, Assessor Examen in Berlin. Anschließend mehrjährige Tätigkeit in Landesministerien und Hochschulleitungen.
Aufgrund der vielfältigen beruflichen Erfahrungen finden Sie in Rechtsanwalt Niemann einen kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen des Stiftungs-, Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechtes sowie der Gründung von Unternehmen im Hochschulkontext.
Mehrjährige Erfahrungen als ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und als Rechtsschutzbeauftragter einer Beamtengewerkschaft ergänzen seine Kompetenzen.
Arbeitssprachen:
Deutsch und Englisch