Wer kann als Unternehmensnachfolger infrage kommen?
Durch den demografischen Wandel stehen in den nächsten Jahren vielen kleinen und mittleren Unternehmen umfangreiche Veränderungen bevor. Viele ältere Menschen werden ihre beruflichen Tätigkeiten niederlegen und in den wohlverdienten Wohlstand wechseln. Das trifft nicht nur für die Arbeitnehmer eines Unternehmens zu. Auch viele Geschäftsführer sind betroffen und müssen sich dringend um Nachfolger bemühen, die die Unternehmensführung übernehmen. Doch was tun, wenn kein Nachfolger gefunden werden kann? Nicht zwingend muss die Geschäftsaufgabe die Folge sein. Wir erklären Ihnen im folgenden Artikel, welche Lösungen sich ergeben können, wenn es problematisch wird einen Nachfolger zu finden.
Familienmitglieder als Unternehmensnachfolge
Wer ein Unternehmen besitzt, darf natürlich auch in seinem Testament festlegen, wer den Betrieb nach seinem Tode weiterführen soll. Liegt genau dieses Testament nicht vor, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. In diesem Fall geht das Erbe automatisch an die Familienmitglieder des verstorbenen Unternehmenseigentümers. So wird der Ehepartner der gesetzliche Erbe. Die Kinder erben einen Teil des Nachlasses.
Unternehmensnachfolge durch Schenkung
Oft kann es auch aus steuerlicher Sicht günstig sein, wenn ein Unternehmen über eine Schenkung an einen Nachfolger übertragen wird. Hierzu kann eine Person gewählt werden, der man vertraut. Die Schenkung hat neben steuerlichen Aspekten einen weiteren wesentlichen Vorteil. Bei dieser Möglichkeit der Unternehmensnachfolge kann der Unternehmenseigentümer zu Lebzeiten den Nachfolger gründlich einarbeiten und so nach seinem Ableben einen reibungslosen Betriebsablauf ermöglichen.
Unternehmer-Vorsorgevollmacht?
Es müssen nicht immer die lieben Verwandten sein. Ist ein Unternehmenseigentümer mit der Familie zerstritten, kann er zum Beispiel in Form einer Unternehmer-Vorsorgevollmacht dafür sorgen, dass eine beliebige Person als Geschäftsführer fungiert, sobald der eigentliche Unternehmenseigentümer nicht mehr geschäftsfähig ist. In der Vollmacht wird dokumentiert, welche Aufgaben der Bevollmächtigte übernehmen darf und welche nicht.
Zu junge Nachfolger
Ist kein Ehepartner vorhanden oder sind alle volljährigen Familienmitglieder verstorben, kann auch ein Kind oder ein Jugendlicher Nachfolger eines Unternehmens werden. Da diese wegen ihrer Minderjährigkeit nicht voll geschäftsfähig sind, benötigt der Erbe einen volljährigen Geschäftsführer, der die Unternehmensführung übernimmt. Soll ein minderjähriger Verwandter das Unternehmen erben, muss der Unternehmenseigentümer deshalb zu Lebzeiten einige Vorgaben in seinem Testament hinterlegen. Darin muss neben dem minderjährigen Erben auch ein volljähriger Geschäftsführer gelistet werden, der die Unternehmensführung so lange übernimmt, bis der minderjährige Erbe volljährig ist. Letzterer übernimmt die Unternehmensleitung mit dem Erreichen seiner Volljährigkeit und wird alleiniger Geschäftsführer. Alternativ kann im Testament aufgeführt werden, in dem ein oder mehrere Testamentsvollstrecker genannt werden, die die Gesellschaftsanteile verwalten und die Interessen des minderjährigen Erben wahrnehmen bis dieser das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Was passiert mit einem Unternehmen, wenn kein Nachfolger gefunden werden kann?
Nicht selten kommt es vor, dass ein Unternehmensgründer weder Verwandte noch Kinder besitzt. Manchmal gibt es auch Eigentümer, die nicht wissen, an wen sie die Führung des Betriebs übergeben sollen. In vielen Fällen steht ein Testamentsvollstrecker zu Verfügung, der die Firma verkauft, wenn der Eigentümer verstorben ist. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten die Nachfolge zu regeln. So kann das Unternehmen zum Beispiel an Mitarbeiter vererbt werden. Diese kennen in der Regel die Betriebsabläufe und besitzen notwendige Qualifikationen, um ein reibungsloses Weiterführen der Unternehmensgeschäfte zu garantieren. Eine andere Möglichkeit stellt die Umformatierung zu einer Stiftung dar. Auch so kann ein Unternehmen weitergeführt werden.
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