„Gründen in Europa – ein schlanker Fuß“.
Die Europäische Aktiengesellschaft steht den Konzernen seit dem Jahresende 2004 für Gründungen auf europäischer Ebene zur Verfügung. Im Volksmund „Europa-AG“ genannt, bleibt sie dem Volk angesichts eines Mindestkapitals von 120.000 Euro als Rechtsform versagt.
Handelsblatt, 11.12.2018.