Aufregende Zeiten im Gesellschaftsrecht. Diskutiert wird die Reformierung des Personengesellschaftsrechts. Eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg greift nun vor: Im Falle von Umlaufbeschlüssen nach § 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie sollen Mindestristen einzuhalten sein. Unter einer Woche läuft nichts.
Handelsblatt, 06.04.2021.