Zweideutige Ziele

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„Zweideutige Ziele“.
Die DSGVO ist allseits bekannt. Sie hat die Flut von Newslettern spürbar reduziert. Eines ihrer ursprünglichen Ziele ist ihren Verfechtern allerdings kaum noch präsent: der Verbraucherschutz.
Handelsblatt, 26.02.2019.