Wie wird ein Erbe aufgeteilt?

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen der Erbaufteilung

Die Aufteilung eines Erbes richtet sich entweder nach den Vorgaben eines Testaments oder – wenn kein Testament vorhanden ist – nach der gesetzlichen Erbfolge. In beiden Fällen ist entscheidend, wer als Erbe gilt und welchen Anteil am Nachlass diese Person erhält. Die gesetzliche Erbfolge basiert auf einem Ordnungssystem, das die Verwandten des Erblassers hierarchisch einteilt.

Erbaufteilung nach gesetzlicher Erbfolge

Wenn kein Testament existiert, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese teilt die Erben in sogenannte Ordnungen ein:

  1. Erben erster Ordnung: Kinder des Erblassers und deren Nachkommen (z. B. Enkel). Sie erben zu gleichen Teilen.
  2. Erben zweiter Ordnung: Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen).
  3. Erben dritter Ordnung: Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins).

Ein überlebender Ehepartner hat ein Sondererbrecht und erbt zusätzlich zu den Verwandten:

  • Neben Erben erster Ordnung: 1/4 des Nachlasses.
  • Neben Erben zweiter Ordnung: 1/2 des Nachlasses.
  • Ohne Kinder oder nahe Verwandte: den gesamten Nachlass.

Erbaufteilung mit Testament

Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, wird der Nachlass gemäß seinen Wünschen verteilt. Dabei können auch Personen bedacht werden, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören, wie Freunde oder gemeinnützige Organisationen. Wichtig ist jedoch, dass Pflichtteilsberechtigte wie Kinder oder Ehepartner ihren gesetzlichen Mindestanspruch geltend machen können.

Wie wird das Erbe praktisch aufgeteilt?

Die Aufteilung des Nachlasses erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Nachlasswert ermitteln: Zunächst wird der gesamte Wert des Vermögens festgestellt, einschließlich Immobilien, Bankguthaben und persönlicher Gegenstände. Schulden und Verbindlichkeiten werden abgezogen.
  2. Aufteilung unter den Erben: Der Nachlass wird entsprechend der festgelegten Anteile verteilt.
  3. Verwertung von Sachwerten: Bei unteilbaren Gegenständen wie Immobilien oder Sammlungen müssen die Erben entscheiden, ob sie diese gemeinsam nutzen, verkaufen oder einer Person übertragen und die anderen auszahlen.

Herausforderungen bei der Aufteilung

  • Erbengemeinschaften: Wenn mehrere Personen erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Entscheidungen über den Nachlass müssen einstimmig getroffen werden, was oft zu Konflikten führt.
  • Pflichtteil: Pflichtteilsberechtigte können ihren Anspruch einklagen, wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden.
  • Erbschaftsteuer: Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Nachlasses fällt eine Steuer an. Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen.

Fazit

Die Aufteilung eines Erbes hängt von vielen Faktoren ab – insbesondere davon, ob ein Testament vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge greift. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Testamente klar formuliert und regelmäßig aktualisiert werden.