Wie kann ein Testament angefochten werden?

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Definition: Testament anfechten

Ein Testament ist die letzte Willenserklärung einer Person, jedoch nicht immer rechtlich unangreifbar. Es gibt bestimmte Gründe und Voraussetzungen, unter denen ein Testament angefochten werden kann. Die Anfechtung erfolgt, wenn Zweifel an der Gültigkeit des Testaments bestehen, etwa durch Formfehler, Testierunfähigkeit oder unzulässige Einflussnahme.

Gründe für die Anfechtung eines Testaments

Die häufigsten Gründe für eine Testamentsanfechtung sind:

  1. Testierunfähigkeit des Erblassers
    Der Erblasser muss bei der Erstellung des Testaments geistig in der Lage sein, seinen Willen klar zu formulieren. Liegt beispielsweise eine fortgeschrittene Demenz oder eine Beeinträchtigung durch Drogen oder Alkohol vor, kann das Testament angefochten werden.
  2. Formfehler
    Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist das Testament ungültig. Bei notariellen Testamenten prüft der Notar die Form und Testierfähigkeit – Fehler können jedoch auch hier zur Anfechtung führen.
  3. Unzulässige Einflussnahme
    Drohungen, Manipulation oder Erpressung durch Dritte können dazu führen, dass der Wille des Erblassers nicht frei war. In solchen Fällen ist das Testament unwirksam.
  4. Irrtum des Erblassers
    • Erklärungsirrtum: Der Erblasser schreibt versehentlich falsche Angaben ins Testament (z. B. Zahlendreher bei Beträgen).
    • Motivirrtum: Der Erblasser trifft Entscheidungen basierend auf falschen Annahmen (z. B. Pflegeversprechen eines Begünstigten).
  1. Übergehen von Pflichtteilsberechtigten
    Kinder, Ehepartner oder Eltern haben Anspruch auf den Pflichtteil – auch bei Enterbung. Wird dieser Anspruch im Testament ignoriert, kann es angefochten werden.
  2. Fälschung oder Täuschung
    Ein gefälschtes Testament oder eines, das auf falschen Informationen basiert, ist anfechtbar.

Voraussetzungen und Fristen

  1. Anfechtungsberechtigung
    Nur Personen mit einem berechtigten Interesse können ein Testament anfechten – z. B. gesetzliche Erben oder Pflichtteilsberechtigte.
  2. Frist zur Anfechtung
    Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres erfolgen (§ 2082 BGB). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem der Anfechtungsgrund bekannt wird.
  3. Nachweispflicht
    Der Anfechtende trägt die Beweislast und muss den Grund für die Ungültigkeit des Testaments nachweisen (z. B. durch Zeugenaussagen oder medizinische Gutachten).

Ablauf der Testamentsanfechtung

  1. Einreichung der Anfechtungserklärung
    Die Erklärung muss beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift.
  2. Prüfung durch das Nachlassgericht
    Das Gericht prüft die vorgebrachten Gründe und Beweise.
  3. Gerichtliche Entscheidung
    Kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Erben, erfolgt die Klärung in einem gerichtlichen Verfahren (zumeist vor dem Landgericht).

Fazit

Die Anfechtung eines Testaments ist möglich, wenn es formale Mängel aufweist, der Erblasser testierunfähig war oder unzulässige Einflussnahme nachgewiesen werden kann. Wichtig sind eine gründliche Beweisführung und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.