Was ist eine Schenkung zu Lebzeiten?

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Definition: Schenkung zu Lebzeiten

Eine Schenkung zu Lebzeiten ist eine unentgeltliche Zuwendung, die der Schenker während seines Lebens an eine andere Person macht, ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen. Sie stellt eine Alternative zum Testament oder Erbvertrag dar und ermöglicht es, Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder Aktien bereits vor dem Tod zu übertragen. Dies wird auch als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet.

Voraussetzungen für eine Schenkung

Damit eine Schenkung rechtlich wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Einigung zwischen Schenker und Beschenktem: Beide Parteien müssen der Schenkung zustimmen.
  2. Übergabe des Geschenks: Der Vermögenswert muss tatsächlich an den Beschenkten übergeben werden. Überraschungsgeschenke fallen nicht unter diese Kategorie.

Widerruf einer Schenkung

Grundsätzlich ist eine Schenkung unwiderruflich. In Ausnahmefällen kann sie jedoch rückgängig gemacht werden, z. B. wenn:

  • Der Beschenkte eine schwere Straftat gegen den Schenker begeht.
  • Ein schwerer Vertrauensbruch vorliegt.

Ein Widerruf erfordert jedoch rechtliche Schritte und ist nicht immer einfach durchzusetzen.

Vorteile einer Schenkung zu Lebzeiten

  • Steuerliche Optimierung: Durch Nutzung der Freibeträge alle zehn Jahre können hohe Steuerlasten vermieden werden.
  • Vermeidung von Streitigkeiten: Die vorzeitige Übertragung von Vermögenswerten kann Erbstreitigkeiten vorbeugen.
  • Flexibilität: Der Schenker kann selbst bestimmen, wer welche Vermögenswerte erhält.

Fazit

Eine Schenkung zu Lebzeiten ist ein effektives Instrument zur Vermögensübertragung und bietet sowohl steuerliche als auch erbrechtliche Vorteile. Dennoch sollte sie gut geplant und rechtlich abgesichert sein, um mögliche Konflikte oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.