Was ist eine Ein-Personen-GmbH?

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Die Ein-Personen-GmbH ist eine Variante der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die von nur einer Person gegründet wird. Diese Person ist sowohl der alleinige Gesellschafter als auch der Geschäftsführer der Gesellschaft.

Merkmale der Ein-Personen-GmbH

  1. Rechtliche Struktur:
    • Die Ein-Personen-GmbH ist eine juristische Person.
    • Sie kann Verträge abschließen, klagen und verklagt werden.
    • Der alleinige Gesellschafter haftet nicht persönlich, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
  2. Haftungsbeschränkung:
    • Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
    • Das Privatvermögen des Gesellschafters bleibt geschützt.
  3. Gründung:
    • Erstellung eines Gesellschaftsvertrags, der notariell beurkundet werden muss.
    • Einzahlung des Mindestkapitals von 25.000 Euro (davon mindestens 12.500 Euro bei Gründung).
    • Eintragung ins Handelsregister.
  4. Geschäftsführung:
    • Der Gesellschafter kann zugleich Geschäftsführer sein.
    • Der Geschäftsführer ist verpflichtet, im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln.

Vorteile der Ein-Personen-GmbH

  • Haftungsbeschränkung: Schutz des privaten Vermögens vor den Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • Professionalität: Höheres Ansehen und Vertrauen bei Geschäftspartnern und Investoren im Vergleich zu einem Einzelunternehmen.
  • Flexibilität: Alle Entscheidungen können ohne Abstimmung getroffen werden.
  • Gewinnbeteiligung: Der alleinige Gesellschafter trägt die gesamten Gewinne.

Nachteile der Ein-Personen-GmbH

  • Gründungskosten: Höherer Aufwand und Kosten im Vergleich zu einem Einzelunternehmen (z. B. notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung).
  • Mindestkapital: 25.000 Euro Stammkapital erforderlich, was eine finanzielle Hürde darstellen kann.
  • Verwaltungsaufwand: Laufende Buchhaltungs- und Steuerpflichten sind umfangreicher als bei einem Einzelunternehmen.
  • Alleinverantwortung: Die gesamte Verantwortung für das Unternehmen liegt bei einer Person, was belastend sein kann.

Fazit

Die Ein-Personen-GmbH bietet eine attraktive Möglichkeit für Einzelunternehmer, die Vorteile einer Kapitalgesellschaft wie Haftungsbeschränkung und Professionalität nutzen möchten. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und bringt höhere Gründungs- und Verwaltungskosten mit sich. Trotz der Herausforderungen ist sie besonders geeignet für Unternehmer, die allein Verantwortung übernehmen und gleichzeitig von den Vorteilen einer GmbH profitieren möchten.