Der notarielle Gründungsakt ist ein zentraler und gesetzlich vorgeschriebener Schritt bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Er stellt sicher, dass die Gründung rechtlich korrekt und wirksam erfolgt.
Bedeutung des notariellen Gründungsakts
- Notwendigkeit: In Deutschland muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH notariell beurkundet werden, da ohne diesen Akt die Eintragung ins Handelsregister nicht möglich ist. Ohne Eintragung existiert die GmbH rechtlich nicht.
- Rechtsgültigkeit: Der Notar sorgt dafür, dass der Gesellschaftsvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und rechtsgültig ist.
- Schutzfunktion: Der Akt schützt alle Beteiligten – Gesellschafter, Geschäftsführer und Gläubiger – vor rechtlichen Fehlern und Streitigkeiten.
Ablauf des notariellen Gründungsakts
- Vorbereitung:
- Die Gründer erstellen einen Gesellschaftsvertrag, der grundlegende Bestimmungen wie Firmennamen, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital regelt.
- Beurkundung durch den Notar:
- Der Notar liest den Gesellschaftsvertrag vor und erklärt den Gesellschaftern die rechtlichen Konsequenzen ihrer Unterschrift.
- Er prüft, ob der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine überraschenden Klauseln enthält.
- Prüfung des Stammkapitals:
- Der Notar überprüft, ob das Mindeststammkapital von 25.000 Euro ordnungsgemäß auf ein Konto der GmbH eingezahlt wurde.
- Einreichung beim Handelsregister:
- Nach der Beurkundung reicht der Notar die Unterlagen beim Handelsregister ein, damit die GmbH rechtlich eingetragen wird.
Warum ist der notarielle Gründungsakt erforderlich?
- Formbedürftigkeit: Die GmbH ist eine formbedürftige Gesellschaft. Ohne notarielle Beurkundung ist die Gründung unwirksam.
- Rechtssicherheit: Der Notar stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und der Vertrag rechtlich einwandfrei ist.
- Vermeidung von Fehlern: Ein fehlerhafter Gründungsakt kann zur Nichtigkeit der GmbH führen.
Fazit
Der notarielle Gründungsakt ist ein unverzichtbarer Bestandteil der GmbH-Gründung. Er gewährleistet die Rechtsgültigkeit des Gesellschaftsvertrags, schützt alle Beteiligten und ermöglicht die Eintragung ins Handelsregister. Ohne diesen formellen Akt kann eine GmbH nicht rechtlich existieren.