Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Inhaltsverzeichnis

Definition der gesetzlichen Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn keine wirksame Verfügung von Todes wegen (z. B. Testament oder Erbvertrag) vorliegt. In diesem Fall wird der Nachlass einer verstorbenen Person gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verteilt. Die gesetzliche Erbfolge regelt, wer erbt und in welcher Reihenfolge – eine Art „Regelbuch“, das greift, wenn keine individuellen Anweisungen hinterlassen wurden.

Die Ordnungen der gesetzlichen Erben

Die gesetzlichen Erben werden in sogenannte Ordnungen eingeteilt. Eine nachfolgende Ordnung erbt nur, wenn keine Erben der vorhergehenden Ordnung vorhanden sind:

  1. Erben erster Ordnung
    Zu den Erben erster Ordnung gehören die Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder und Enkelkinder. Sie erben zu gleichen Teilen. Hat der Verstorbene nur ein Kind, wird dieses Alleinerbe. Sind mehrere Kinder vorhanden, wird das Vermögen unter ihnen gleichmäßig aufgeteilt.
  2. Erben zweiter Ordnung
    Falls keine Abkömmlinge vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Geschwister des Verstorbenen).
  3. Erben dritter Ordnung
    Sind weder Abkömmlinge noch Eltern oder Geschwister vorhanden, kommen die Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (z. B. Tanten und Onkel) zum Zug.

Jede Ordnung schließt die nachfolgende aus – das bedeutet, dass nur die nächste lebende Verwandtschaftsebene berücksichtigt wird.

Besondere Regelungen für Ehegatten

Der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner hat neben den Verwandten ebenfalls ein gesetzliches Erbrecht:

  • Neben Erben erster Ordnung erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses.
  • Neben Erben zweiter Ordnung beträgt der Anteil die Hälfte.
  • Lebte der Verstorbene im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich der Anteil des Ehegatten um ein weiteres Viertel.

In anderen Güterständen, wie der Gütertrennung, können abweichende Regelungen gelten, sofern diese per Ehevertrag festgelegt wurden.

Was passiert, wenn keine Erben vorhanden sind?

Falls keine gesetzlichen Erben existieren und auch kein Testament vorliegt, fällt der Nachlass an den Staat. Dies dient dazu, herrenlose Nachlässe zu vermeiden. Der Staat übernimmt jedoch nicht die Schulden des Verstorbenen.

Erbschaftsteuer und Verwandtschaftsgrad

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Wert des Nachlasses und dem Verwandtschaftsgrad ab:

  • Nahe Angehörige wie Ehepartner und Kinder profitieren von hohen Freibeträgen.
  • Entfernte Verwandte oder nicht verwandte Personen müssen mit höheren Steuerlasten rechnen.

Tiere als Erben?

Nach deutschem Recht können Tiere nicht erben. Möchten Sie Ihrem Hund oder Ihrer Katze etwas hinterlassen, müssen Sie dies in einem Testament regeln – beispielsweise durch einen Treuhänder.

Fazit

Die gesetzliche Erbfolge sorgt dafür, dass auch ohne Testament eine klare Regelung für die Nachlassverteilung besteht. Dennoch entspricht sie nicht immer den individuellen Wünschen des Verstorbenen. Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen verteilt wird, empfiehlt sich die Erstellung eines Testaments.