Was bedeutet „Enterbung“ und ist sie möglich?

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Definition: Was ist eine Enterbung?

Die Enterbung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem der Erblasser eine oder mehrere Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt wären, von der Erbfolge ausschließt. Dies geschieht durch eine ausdrückliche Verfügung im Testament oder Erbvertrag. Trotz Enterbung haben nahe Angehörige wie Kinder, Ehepartner oder Eltern in der Regel Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil, der ihnen eine Mindestbeteiligung am Nachlass sichert.

Wie funktioniert die Enterbung?

Die Enterbung erfolgt durch eine letztwillige Verfügung, entweder in Form eines:

  1. Testaments: Der Erblasser kann explizit festlegen, dass bestimmte Personen nicht erben sollen. Beispiel: „Ich enterbe meinen Sohn Max Mustermann.“
  2. Erbvertrags: Hier werden die Wünsche des Erblassers verbindlich festgelegt, einschließlich der Enterbung.

Wichtig: Die Verfügung muss formgültig sein, d. h. handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt. Unklare Aussagen wie „Du bist enterbt!“ ohne rechtliche Form sind unwirksam.

Wer kann enterbt werden?

Nur Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt wären, können enterbt werden. Dazu gehören:

  • Kinder und Enkel (Erben erster Ordnung)
  • Ehepartner
  • Eltern (Erben zweiter Ordnung)

Geschwister oder entferntere Verwandte können nur dann enterbt werden, wenn sie gesetzliche Erben wären (z. B. bei fehlenden Abkömmlingen).

Pflichtteil trotz Enterbung

Enterbte nahe Angehörige haben in der Regel Anspruch auf den Pflichtteil (§ 2303 BGB). Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch. Beispiel:

  • Ein Kind hätte nach gesetzlicher Erbfolge Anspruch auf 1/2 des Nachlasses.
  • Durch die Enterbung erhält es nur 1/4 als Pflichtteil.

Eine vollständige Enterbung ohne Pflichtteil ist nur in Ausnahmefällen möglich (siehe unten).

Wann kann der Pflichtteil entzogen werden?

Der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen (§ 2333 BGB). Beispiele:

  • Der Enterbte hat dem Erblasser oder nahen Angehörigen schwere Straftaten zugefügt.
  • Der Enterbte hat seine Unterhaltspflichten böswillig verletzt.
  • Der Enterbte hat versucht, den letzten Willen des Erblassers zu manipulieren.

Diese Gründe müssen im Testament klar begründet und nachweisbar sein.

Vorteile und Grenzen der Enterbung

Vorteile:

  • Der Erblasser kann frei bestimmen, wer erben soll.
  • Konflikte mit unerwünschten Erben können vermieden werden.

Grenzen:

  • Pflichtteilsberechtigte können nicht vollständig ausgeschlossen werden (außer bei Pflichtteilsentzug).
  • Die Verfügung muss formgerecht erfolgen; andernfalls ist sie unwirksam.

Fazit

Die Enterbung ist ein wirksames Mittel, um unerwünschte Personen von der Erbschaft auszuschließen. Dennoch bleibt nahen Angehörigen meist der Anspruch auf den Pflichtteil erhalten. Eine vollständige Enterbung ohne Pflichtteil ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und bedarf einer klaren Begründung im Testament.