Vorsorgevollmacht

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Was, wenn ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage bin, meine eigenen Interessen zu vertreten – nicht mehr für mich sorgen kann? Bankgeschäfte wahrnehmen, Verträge kündigen, Versicherungen informieren. Als Unternehmer geschäftliche Entscheidungen treffen und umsetzen. Ich kann es nicht mehr selbst machen. Solche Situationen können plötzlich und unerwartet eintreten. Mit einer rechtzeitig erstellten Vorsorgevollmacht sichern Sie Ihre Selbstbestimmung und verhindern Stillstand und Handlungsunfähigkeit – sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich.

 

Unsere Kanzlei unterstützt Sie umfassend bei der Erstellung und Prüfung Ihrer Vorsorgevollmacht. Als erfahrene Rechtsanwälte sorgen wir dafür, dass Ihre Wünsche rechtssicher umgesetzt werden, damit die Dinge auch dann weitergehen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen.

 

Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie wichtig?

Eine Vorsorgevollmacht (auch Versorgungsvollmacht oder Vorsorgeverfügung) ist eine spezielle Form der Vollmacht, mit der Sie eine Vertrauensperson – den sogenannten Bevollmächtigten – dazu ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Diese Regelung verhindert, dass das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer bestellt, und schützt Sie vor unerwünschten Eingriffen Dritter. Sie bevollmächtigen jemanden, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert, wenn Sie das nicht können. Sobald es Ihnen besser geht und Sie selbst wieder handeln können, übernehmen Sie natürlich selbst wieder.

 

Neben der Vermeidung einer Betreuung dient die Vorsorgevollmacht auch dazu, geschäftliche Kontinuität zu gewährleisten. Denn mitunter sind es auch geschäftliche Angelegenheiten, die im Sinne des Unternehmens weiterlaufen müssen. Entscheidungen, die im Sinne eines Unternehmens zu treffen sind. Teilnahme an Gesellschafterversammlungen. Cashflow für das Unternehmen sicherstellen. Es muss einfach weitergehen. Ohne eine rechtzeitige Vorsorge können wirtschaftliche Folgen gravierend sein, bis hin zur Insolvenz. Rechtzeitig ist das Schlüsselwort. Rechtzeitig Vollmacht erteilen.

 

Warum eine Vorsorgevollmacht vom Rechtsanwalt?

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht erfordert juristisches Fachwissen, um Missverständnisse und rechtliche Risiken zu vermeiden. Der Vollmachtgeber kann mit anwaltlicher Unterstützung sicherstellen, dass alle Aspekte der Vollmacht klar geregelt sind. Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Beratung und sorgt dafür, dass Ihre Vorsorgeverfügung individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

 

Ob es um persönliche Belange wie Gesundheitsfragen oder geschäftliche Angelegenheiten wie die Sicherung des Unternehmens geht – wir stellen sicher, dass Ihre Vollmacht alle relevanten Bereiche abdeckt. Als Fachanwälte für Erbrecht und Gesellschaftsrecht wissen wir: Regelungen gehören rechtzeitig getroffen. Sowohl im privaten wie ggf. im unternehmerischen Bereich. Sonst ist es zu spät.

 

Ihre Vorsorgevollmacht in Berlin – Individuell und rechtssicher

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei allen Fragen rund um Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen zur Seite. Wir begleiten Sie von der ersten Beratung bis zur Umsetzung, damit Sie rechtlich abgesichert sind. Durch eine rechtzeitig und professionell erstellte Vorsorgevollmacht bewahren Sie Ihre Handlungsfähigkeit und schützen sich vor den Risiken einer gerichtlichen Betreuung.

 

Viele Menschen fragen sich, ob eine Vorsorgevollmacht ohne Notar ausreicht. Die Antwort lautet: Ja, in den meisten Fällen ist eine notarielle Beglaubigung nicht erforderlich. Dennoch ist eine rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für eine Vorsorgevollmacht entscheidend, um die Wirksamkeit dieser sicherzustellen.

 

Häufig gestellte Fragen zur Vorsorgevollmacht

 

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erstellen?
Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann eine Vorsorgevollmacht erstellen. Wichtig ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Erstellung voll geschäftsfähig ist, um die Rechtswirksamkeit der Vollmacht sicherzustellen.

 

Ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig?
Ja, in der Regel ist eine Vorsorgevollmacht auch ohne notarielle Beglaubigung gültig. Eine Beglaubigung oder Beurkundung ist jedoch bei bestimmten Geschäften, wie dem Verkauf von Immobilien, erforderlich. Lassen Sie sich hierzu von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die im Ernstfall eigenständig für Sie handeln kann. Eine Betreuungsverfügung hingegen enthält Vorgaben für den Fall, dass ein Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer für Sie bestellen muss. Beide Dokumente können sich ergänzen.

 

Kann ich mehrere Bevollmächtigte benennen?
Ja, Sie können mehrere Bevollmächtigte benennen. Es ist jedoch wichtig, deren Aufgaben klar zu definieren, um Konflikte zu vermeiden. Alternativ können Sie auch einen Hauptbevollmächtigten und eine Ersatzperson bestimmen.

 

Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden?
Ja, der Vollmachtgeber kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, solange er geschäftsfähig ist. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und dem Bevollmächtigten sowie ggf. betroffenen Stellen mitgeteilt werden.

 

Wo sollte die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?
Die Vorsorgevollmacht sollte sicher, aber leicht zugänglich aufbewahrt werden, z. B.:

  • Bei Ihrem Bevollmächtigten
  • In einem Bankschließfach
  • Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Teilen Sie den Bevollmächtigten mit, wo die Originale hinterlegt sind.

 

Was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt?
Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, entscheidet das Betreuungsgericht, wer als gesetzlicher Betreuer bestellt wird. Dabei handelt es sich häufig um fremde Berufsbetreuer, die Ihre Interessen nicht so gut kennen wie eine von Ihnen gewählte Vertrauensperson.

 

Kann ich eine Vorsorgevollmacht selbst schreiben?
Ja, eine Vorsorgevollmacht kann selbst geschrieben werden. Allerdings sollten Sie sich der rechtlichen Risiken bewusst sein. Fehlerhafte oder unklare Formulierungen können dazu führen, dass die Vollmacht im Ernstfall nicht anerkannt wird. Eine anwaltliche Beratung bietet hier Sicherheit.

 

Jetzt Kontakt aufnehmen und Vorsorge treffen

Lassen Sie sich von unseren erfahrenen Rechtsanwälten beraten und treffen Sie rechtzeitig die notwendigen Vorkehrungen. Ob im privaten oder geschäftlichen Bereich, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Vorsorgevollmacht rechtssicher und individuell zu gestalten. Kontaktieren Sie uns und sichern Sie Ihre Zukunft mit einer Vorsorgevollmacht vom Anwalt.