Mit der zunehmenden Digitalisierung häufen wir nicht nur physisches Besitztum an, sondern auch digitales: darunter Online-Shop-Konten, gespeicherte Warenkörbe und Bestellhistorien. Was passiert damit im Todesfall?
Der digitale Nachlass: Was umfasst er?
Der digitale Nachlass umfasst all die digitalen Inhalte und Daten, die ein Mensch nach seinem Tod hinterlässt. Dazu gehören auch Einkäufe und Bestellungen bei Online-Shops. Der Begriff bezieht sich also nicht nur auf Daten, die in sozialen Netzwerken oder Cloud-Diensten gespeichert sind, sondern auch auf die in E-Commerce-Plattformen wie Amazon, eBay oder spezialisierten Online-Shops. Der digitale Nachlass kann verschiedene Elemente beinhalten: Zum einen Konten in Online-Shops, die gespeicherte Bestellungen, Warenkörbe, Zahlungsmethoden und oftmals auch Kundenbewertungen umfassen. Zum anderen gehören auch digitale Produkte und Lizenzen dazu, wie etwa Softwarelizenzen, E-Books oder digitale Abonnements von Streaming-Diensten. Ein weiterer Aspekt sind gespeicherte Zahlungsdaten, da viele Online-Shops Bankdaten oder Kreditkarteninformationen hinterlegen, um den Einkauf zu erleichtern.
Wer erhält Zugriff auf die Online-Konten nach dem Tod?
Ein zentrales Problem im digitalen Nachlass ist der Zugang zu den Online-Konten des Verstorbenen. In vielen Fällen enthalten diese Konten sensible Informationen, von persönlichen Daten bis hin zu finanziellen Details. Die Frage, wer Zugang zu diesen Konten erhalten soll, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Viele Online-Shop-Betreiber haben Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Zugriff auf Konten nach dem Tod des Nutzers regeln. Häufig ist es so, dass Konten durchaus „vererbt“ werden können. Aber in der Praxis ist der Prozess häufig mit bürokratischen Hürden verbunden.
Die Frage, ob diese Inhalte vererbt werden dürfen, ist auch in anderer Hinsicht relevant: Musik-, E-Books- oder Film-Bibliotheken haben nicht nur materiellen, sondern auch ideellen Wert. Dies gilt unabhängig davon, ob einst Eigentum oder eine Nutzungslizenz erworben worden ist. Dennoch sehen die Nutzungsbedingungen vieler Anbieter vor, dass mit dem Tod des Nutzers auch jedwedes Nutzungsrecht endet, die Lizenz also nicht übertragbar ist: Dem »musischen Nachlass« droht das Aus.