Unternehmer in Not.
Professionelle Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer in Krisensituationen - wir helfen Ihnen, wieder auf Kurs zu kommen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Kostenlose ErsteinschätzungProfessionelle Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer in Krisensituationen.
Wirtschaftliche Krisen können jede Unternehmerin und jeden Unternehmer treffen. In solchen Situationen ist schnelles und entschlossenes Handeln gefragt. Als erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht stehen wir Ihnen in schwierigen Zeiten zur Seite.
Wir verstehen die Herausforderungen, vor denen Unternehmerinnen und Unternehmer in Krisensituationen stehen. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden, die Ihr Unternehmen erhält und eine solide Basis für die Zukunft schafft.
Mit unserer Expertise in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht und Restrukturierung entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind.
Unsere Leistungen für Unternehmerinnen und Unternehmer in Not:
Krisenmanagement und Sanierungsberatung
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Entwicklung und Umsetzung von Sanierungskonzepten unter Berücksichtigung gesellschafts-, insolvenz- und steuerrechtlicher Aspekte.
Beratung anfragenRestrukturierung von Unternehmen
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir geeignete Restrukturierungsmaßnahmen und begleiten Sie rechtlich bei der Umsetzung – von der Neuverhandlung von Verträgen bis zur Umgestaltung der Gesellschaftsstruktur.
Beratung anfragenInsolvenzberatung und -vermeidung
Wir beraten Sie zu Ihren Pflichten als Geschäftsführer oder Vorstand in der Krise und entwickeln Strategien zur Insolvenzvermeidung oder ggf. zur geordneten Abwicklung bei drohender Zahlungsunfähigkeit.
Beratung anfragenVerhandlungen mit Gläubigern und Banken
Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Gläubigern, verhandeln in Ihrem Namen Zahlungsaufschübe, Ratenzahlungen oder Forderungsverzichte und erarbeiten tragfähige Einigungen.
Beratung anfragenHaftungsvermeidung für Geschäftsführer
Wir beraten Sie zu Ihren gesetzlichen Pflichten in der Unternehmenskrise und entwickeln Strategien zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken bei drohender Insolvenz.
Beratung anfragenRechtssichere Exit-Strategien
Falls ein Ausstieg aus dem Unternehmen die beste Option darstellt, begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung des Ausstiegsprozesses und der Minimierung von Risiken.
Kontakt aufnehmenGEORGE Rechtsanwältinnen und Anwältinnen – Ihre Vorteile
Als führende Kanzlei im Bereich der Unternehmensberatung in Krisensituationen bieten wir Ihnen:
Schnelles Handeln bei akuten unternehmerischen Notlagen durch ein erfahrenes Team, das Haftungsrisiken sofort erkennt und eindämmt.
Umfassende Expertise an der Schnittstelle von Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht und Restrukturierung durch ein interdisziplinäres Team.
Keine theoretischen Konzepte, sondern praktisch umsetzbare Lösungen, die sowohl rechtlich sicher als auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Unser Vorgehen bei unternehmerischen Krisen.
Als Ihre Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte setzen wir auf ein strukturiertes Vorgehen, das auf Ihre Krisensituation zugeschnitten ist:
Wir erfassen die aktuelle Lage Ihres Unternehmens, identifizieren rechtliche und wirtschaftliche Risiken und prüfen, ob Insolvenzantragspflichten bestehen oder drohen.
Gemeinsam erarbeiten wir einen maßgeschneiderten Handlungsplan zur Bewältigung der Krise unter Berücksichtigung rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Aspekte.
Wir führen Verhandlungen mit relevanten Stakeholdern (Gläubigern, Banken, Geschäftspartnern) und setzen die erarbeiteten Maßnahmen rechtssicher um.
Nach Bewältigung der akuten Krisensituation unterstützen wir Sie bei der Implementierung von Strukturen und Prozessen, die Ihr Unternehmen langfristig stabilisieren.
Häufige Fragen zu unternehmerischen Krisen.
Wann sollte ich als Unternehmerin oder Unternehmer professionelle Hilfe in Anspruch nehmen?
Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, sobald Sie erste Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise erkennen. Dazu gehören beispielsweise Zahlungsschwierigkeiten, Liquiditätsengpässe, drohende Kündigungen von Krediten oder Probleme mit Lieferanten. Je früher Sie handeln, desto mehr Handlungsspielraum haben Sie. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können Ihnen helfen, die Situation frühzeitig zu analysieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Welche Handlungsspielräume habe ich in einer finanziellen Unternehmenskrise?
Die Handlungsspielräume hängen stark vom Krisenstadium ab. In frühen Phasen stehen in der Regel mehrere Optionen zur Verfügung, wie Verhandlungen mit Gläubigern, Umstrukturierungen, Kostensenkungsmaßnahmen oder die Suche nach neuen Investoren. Bei fortgeschrittener Krise können geordnete Sanierungsverfahren wie das Schutzschirmverfahren oder die Eigenverwaltung sinnvolle Alternativen zur Regelinsolvenz sein. Entscheidend ist das frühzeitige Erkennen der Krise und das rechtzeitige Handeln. Je früher Sie professionelle Beratung in Anspruch nehmen, desto mehr Optionen stehen in der Regel zur Verfügung.
Wie kann ich als Geschäftsführer persönliche Haftungsrisiken minimieren?
Zur Minimierung persönlicher Haftungsrisiken sollten Sie mehrere Maßnahmen ergreifen: Dokumentieren Sie sorgfältig alle unternehmerischen Entscheidungen und deren Grundlagen. Halten Sie regelmäßige Gesellschafterversammlungen ab und protokollieren Sie diese. Stellen Sie ein funktionierendes Risikomanagementsystem sicher. Besonders wichtig in Krisenzeiten: Prüfen Sie regelmäßig die Liquiditätslage und dokumentieren Sie diese Prüfungen. Holen Sie bei Anzeichen einer Krise unverzüglich fachkundigen Rat ein. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit sollten Sie genau beobachten, wann die Insolvenzantragspflicht eintritt und rechtzeitig handeln. Die konsequente Befolgung dieser Maßnahmen kann das persönliche Haftungsrisiko erheblich reduzieren.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und drohender Zahlungsunfähigkeit?
Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Dies ist der Fall, wenn mehr als 10% der Gesamtverbindlichkeiten nicht bezahlt werden können. Bei Zahlungsunfähigkeit besteht eine gesetzliche Insolvenzantragspflicht. Drohende Zahlungsunfähigkeit bedeutet, dass das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen. Dies wird typischerweise durch einen Liquiditätsplan für die kommenden 12-24 Monate geprüft. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht keine Antragspflicht, aber ein Antragsrecht, was die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens ermöglichen kann.
Welche Vorteile bietet eine außergerichtliche Sanierung gegenüber einer Insolvenz?
Eine außergerichtliche Sanierung bietet mehrere Vorteile: Sie vermeidet die Stigmatisierung durch ein Insolvenzverfahren und den damit verbundenen Vertrauensverlust bei Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern. Der Geschäftsbetrieb kann ohne öffentliche Bekanntmachung fortgeführt werden. Die Kontrolle über das Unternehmen verbleibt vollständig bei der Geschäftsführung. Zudem sind außergerichtliche Lösungen in der Regel flexibler gestaltbar und können schneller umgesetzt werden als formelle Insolvenzverfahren. Allerdings erfordert eine außergerichtliche Sanierung in der Regel die Zustimmung aller Gläubiger, was bei einer größeren Anzahl von Gläubigern schwierig zu erreichen sein kann.
Handeln Sie jetzt – bevor es zu spät ist.
Bei unternehmerischen Krisen zählt jeder Tag. Je früher Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewältigung der Krise.
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