Zerstrittene Erben in der Gesellschafterversammlung sind Gift für jedes Unternehmen. Je unterschiedlicher die Interessen der Erben eines verstorbenen GmbH-Gesellschafters ausfallen, desto unmöglicher wird eine konstruktive Lösung. Auf der Strecke bleibt dabei das Unternehmen.
Handelsblatt, 01.06.2021.