„Puste ausgegangen“.
In Corona-Zeiten wird manches mit heißer Nadel gestrickt. So auch das „Corona-Gesetz“, das Regelungen für Mitgliederversammlungen für Vereine trifft. Die Frage ist, ob Mitgliederversammlungen per Zoom durchgeführt werden können. Eine berechtigte Frage – die aber im Corona-Gesetz GmbHs weitestgehend außer Acht lässt. Dies wiederum ist kein gutes Signal für die Wirtschaft. Klarheit auch für GmbHs tut Not!
Handelsblatt, 14.04.2020.