Haftung der Kommanditisten in einer KG

Inhaltsverzeichnis

In einer Kommanditgesellschaft (KG) unterscheidet sich die Haftung der Kommanditisten deutlich von der der Komplementäre. Hier sind die wesentlichen Punkte:

Grundregel der Haftung

  • Beschränkte Haftung: Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage.
  • Keine persönliche Haftung: Anders als Komplementäre haften Kommanditisten nicht mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsverbindlichkeiten.

Voraussetzungen für die Haftungsbeschränkung

  • Die Einlage muss vollständig geleistet sein. Andernfalls haftet der Kommanditist bis zur Höhe des noch offenen Betrags.
  • Die Hafteinlage muss korrekt im Handelsregister eingetragen sein. Ohne Eintragung kann es zu einer unbeschränkten Haftung kommen, insbesondere wenn die Gesellschaft bereits vor der Eintragung tätig ist.

Wiederaufleben der Haftung

  • Wenn die Einlage an den Kommanditisten zurückgezahlt wird, gilt diese als nicht geleistet, und die Haftung lebt erneut auf.

Haftung im Außen- und Innenverhältnis

  • Außenverhältnis: Die Haftung gegenüber Gläubigern ist auf die Hafteinlage begrenzt.
  • Innenverhältnis: Im Gesellschaftsvertrag können weitere Regelungen getroffen werden, die die Haftung noch weiter einschränken.

Nachhaftung

  • Nach dem Ausscheiden aus der KG haftet der Kommanditist für Verbindlichkeiten, die während seiner Mitgliedschaft entstanden sind, für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren.

Sonderfälle

  • Wenn ein Kommanditist aktiv in die Geschäftsführung eingreift, kann er unter Umständen wie ein Komplementär haften.
  • Bei Altschulden haftet ein ausscheidender Kommanditist weiterhin, sofern diese vor seinem Ausscheiden begründet wurden.

Fazit

Die Haftung eines Kommanditisten ist grundsätzlich auf seine Einlage beschränkt, was diese Rolle besonders attraktiv für Investoren macht. Allerdings gibt es Ausnahmen und Fallstricke, wie das Wiederaufleben der Haftung bei Rückzahlung der Einlage oder bei fehlender Handelsregistereintragung. Eine klare vertragliche Regelung und sorgfältige Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sind daher essenziell.