Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist ein komplexer, aber strukturierter Prozess. Hier sind die wichtigsten Schritte:

1. Vorbereitungen

  • Mindestkapital von 50.000 Euro bereitstellen (mindestens 12.500 Euro sofort einzuzahlen)
  • Mindestens einen Gründer finden (mehrere Gründer sind vorteilhaft)
  • Passenden Namen wählen (muss „Aktiengesellschaft“ oder „AG“ enthalten)

2. Gesellschaftsvertrag erstellen

  • Regelt Struktur und operatives Geschäft der AG
  • Beinhaltet Informationen zu Grundkapital, Aktionärsrechten und Funktionsverteilung

3. Notarielle Beurkundung

4. Eintragung ins Handelsregister

  • Einreichung aller Unterlagen beim zuständigen Amtsgericht
  • Überprüfung der Formalitäten (dauert in der Regel wenige Tage)

5. Eintragung ins Transparenzregister

  • Nach erfolgreicher Handelsregistereintragung
  • AG wird damit rechtskräftig gegründet

6. Erste operative Schritte

  • Wahl des Vorstands (führt die Geschäfte der AG)
  • Einberufung der ersten Hauptversammlung der Aktionäre

7. Weitere wichtige Aspekte

  • Regelmäßige Hauptversammlungen abhalten
  • Ab einer bestimmten Größe: gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse

Die Gründung einer AG bietet Vorteile wie Kapitalbeschaffung, Wachstumspotenzial und beschränkte Haftung. Der Prozess erfordert sorgfältige Planung und rechtliche Expertise, kann aber die Grundlage für ein erfolgreiches, langfristiges Unternehmen schaffen.