Gründungskapital
- GmbH: Mindestkapital 25.000 Euro (nur die Hälfte muss sofort eingezahlt werden)
- AG: Mindestkapital 50.000 Euro
Unternehmensführung
- GmbH:
- Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung
- Flexiblere Struktur
- AG:
- Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung
- Strikte Trennung zwischen Geschäftsleitung und Anteilseignern
Haftung
- Beide: Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
- GmbH: Geschäftsführer können bei Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden
- AG: Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder haften bei Pflichtverletzungen
Kapitalbeschaffung
- AG:
- Kann Kapital durch Aktienverkauf beschaffen
- Zugang zum Kapitalmarkt
- GmbH:
- Kapitalbeschaffung durch Gesellschafter oder Bankdarlehen
- Keine Möglichkeit der Aktienausgabe
Flexibilität und Regulierung
- GmbH:
- Flexibler und dynamischer
- Geeignet für kleine und mittelständische Unternehmen
- AG:
- Komplexere Struktur
- Strengere Regulierungen und Publizitätspflichten
Die Wahl zwischen GmbH und AG hängt vom Geschäftsmodell, den langfristigen Zielen und der gewünschten Unternehmensstruktur ab. Beide Rechtsformen bieten Vor- und Nachteile und können bei richtiger Anwendung zum Unternehmenserfolg führen.