GmbH verkaufen – Vermeiden Sie diese fünf Fallen

Inhaltsverzeichnis

Sie planen, Ihre GmbH zu verkaufen? Sei es, dass Sie das Gesamtunternehmen oder auch einen Teil der Gesellschaftsanteile veräußern möchten. Es gilt, dabei die fünf wichtigsten Haftungsfallen zu vermeiden.

1. Mangelnde Vorbereitung

Wer eine GmbH verkaufen möchte, sollte frühzeitig damit anfangen. Dies gilt nicht so sehr mit den Kaufpreisverhandlungen. Die kommen später. Wichtig ist aber, mit ausreichend Vorlauf das Unternehmen kritisch auf den Prüfstand zu stellen: 

Wo gibt es Themen, die für einen potenziellen Käufer zumindest erklärungsbedürftig sind? Bestehen Verträge zum Beispiel mit früheren Geschäftsführern oder auch Familienangehörigen, bei denen fraglich ist, ob sie auch unter fremden Dritten zu diesen Konditionen geschlossen worden wären? Ein Beispiel ist der ehemalige Senior, der einen Teil seiner Rente über ein Beraterhonorar bezieht, für das er in der Praxis allerdings nicht allzu viel leisten musst. Gelinde gesagt. Diese Gestaltung mag zwar für den Senior eine feine Variante sein. Für potentielle Käufer der GmbH ist sie ein absolutes NoGo. 

Deshalb tun Sie als Verkäufer der Anteile gut daran, derartige Risiken bereits im Vorfeld zu identifizieren und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Konkret kann das bedeuten, Verträge aufzulösen, im Vertrieb das Potenzial noch stärker zu heben, die wichtigsten Know-how Träger im Unternehmen langfristig zu binden. Die Palette der bereits im Vorfeld zu bedenkenden Punkte ist lang. Umso wichtiger ist, frühzeitig damit anzufangen. 

Letztendlich ist dies ohnehin Gegenstand eines gesunden Corporate Housekeepings. Das bedeutet, alle Beschlüsse und Verträge sollten so gestaltet sein und in der Schublade liegen, dass sie jederzeit einem Dritten – so auch einem Kaufinteressenten – präsentiert werden können.

2. Überzogene Kaufpreisvorstellungen

Wer seine GmbH verkauft, verkauft manchmal einfach eine gute Geschäftsidee, die nun jemand anders gern übernehmen und zum Fliegen bringen mag. In der Praxis wesentlich häufiger kommt es jedoch vor, dass der Verkäufer sein Lebenswerk veräußern möchte. 

Da kommt es mitunter vor, dass der gefühlte Wert der GmbH wesentlich höher veranschlagt wird als er nach irgendeinem Bewertungsverfahren tatsächlich ist. Der Verkauf einer GmbH hat zwar mitunter auch etwas mit Emotionen und Fantasie zu tun. Allzu sehr sollte man sich allerdings nicht von der kaufmännischen Realität entfernen. Zu groß ist die Gefahr, durch derartige Fehleinschätzungen im Hinblick auf die Kaufpreis Höhe sich als Traumtänzer zu enttarnen. Menschlich zwar nachvollziehbar, in Kaufpreisverhandlungen aber kein schöner Stempel.

3. Unklare Haftungsfragen

Ein Punkt, der in der Praxis gern übersehen wird: Man ist sich beim Verkauf der GmbH einig und möchte auch grundsätzlich darauf vertrauen, dass die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft positiv sein wird – eine Hoffnung, die häufig enttäuscht wird. Allein: Wer haftet, wenn der Käufer es nicht schafft, die GmbH zu den angestrebten Höhen zu führen? 

Als Verkäufer möchten Sie jedenfalls nicht, dass Ihre Äußerungen, die Sie im Rahmen der Verkaufsverhandlungen getätigt haben, als Zusicherung angesehen werden können, was die weitere Geschäftsentwicklung angeht. Sonst müssten Sie am Ende den Kopf dafür hinhalten, dass Ihr Nachfolger – der Käufer der GmbH – nicht so performt hat, wie Sie es getan haben.

Mit anderen Worten: Klare Regelungen müssen her. Möglich wäre auch, den Kaufpreis zumindest teilweise an die späteren Umsatzzahlen der GmbH zu koppeln, also im Sinne eines sogenannten Besserungsscheins an der weiteren Entwicklung partizipieren.

4. Post-M&A Streitigkeiten vermeiden

In der Praxis gilt nicht ohne Grund die Annahme, dass der GmbH-Verkauf nur gefühlt einen Abschluss darstellt. Häufig kommt es gerade im Nachgang zu Streitigkeiten – sogenannten Post-M&A Streitigkeiten oder auch „Post-M&A Disputes“. Dabei geht es meist um die Frage von Zahlungsbedingungen, Gewährleistungen und Rücktrittsrechten. 

Besonders misslich an dieser Art von Streitigkeiten: An sich wünschen sich alle Beteiligten, so möchte man unterstellen, mit ihren Geschäften konstruktiv fortzufahren. Der Verkauf einer GmbH ist häufig eine Zäsur, die Raum für Neues eröffnen soll. Kommt es dann jedoch zu Streitigkeiten nach dem Deal, wird der Verkauf im Nachhinein zu einer besonderen Belastung. In jedem Falle wirtschaftlich, mitunter auch emotional. Deshalb ist wichtig, durch klare Formulierungen im Kaufvertrag, eindeutigen Vertragsstrafen, unmissverständlichen Gewährleistungsrechten und/oder Garantien möglichst Post-M&A Streitigkeiten auszuschließen.

5. Gern übersehen: Steuern

„Nicht über Steuern steuern“, so heißt es unter Profis. Soll heißen: Der Verkauf einer GmbH sollte nicht nur steuerlich motiviert sein. Gleichzeitig dürfen Steuern aber auch nicht außer acht gelassen werden. Wann erfolgt was, wird tatsächlich ein Kaufpreis gezahlt oder handelt es sich um Geschäftsführergehalt, was noch bis zum Auslaufen des Geschäftsführervertrags zu zahlen ist, gibt es ein Beraterhonorar etc. pp. 

Es bieten sich einige Gestaltungsvarianten an, die die Höhe der Steuer in die eine oder andere Richtung stark beeinflussen können. Werden die Steuern nicht berücksichtigt, kann dies die Freude über den erzielten Kaufpreis schnell schmälern.

Kontaktieren Sie uns gern, so Sie den Verkauf Ihrer GmbH planen. Wir sind Fachanwälte für Gesellschaftsrecht in Berlin und beraten Sie umfassend. Nicht nur zu den aufgezeigten fünf Fallen beim Verkauf einer GmbH, sondern bei allen Punkten, die für Sie beim Verkauf einer GmbH entscheidend sind.