Eine Insolvenz ist für jede GmbH eine schwierige und belastende Situation. Im Rahmen des Lebenszyklusses einer Gesellschaft kann sie dazugehören. Dabei geht es häufig nicht nur um finanzielle Verluste, sondern auch um die Zukunft der Gesellschaft, das Wohl der Mitarbeitenden, den Ruf des Unternehmens wie auch des Geschäftsführers. Wenngleich wir festgestellt haben, dass letzterer Punkt in der Praxis oft überschätzt wird. Die Insolvenz ist inzwischen in der Mitte auch unserer Gesellschaft angekommen – umso weniger muss sie Anlass sein, als Unternehmer den Kopf in den Sand zu stecken.
Vor allem in Krisenzeiten ist es wichtig, überlegt und schnell zu handeln. Im Folgenden haben wir für Sie zehn zentrale Punkte zusammengestellt, die helfen sollen, den Schrecken einer Insolvenz zu nehmen – und die den finanziellen Schaden einer Insolvenz so gering wie möglich halten können.
1. Frühzeitig handeln!
Der Kopf im Sand ist das größte Risiko, nicht nur bei einer drohenden Insolvenz. Es gilt, Passivität der Geschäftsführung zu vermeiden. Sobald sich erste Anzeichen einer Krise zeigen, sollten Sie nicht abwarten, sondern sofort handeln. Eine frühzeitige Reaktion ermöglicht es, noch vor Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die wir Ihnen im Folgenden näher vorstellen werden.
2. Regelmäßige Finanzkontrolle
Eine ordnungsgemäße Buchführung und eine regelmäßige Überprüfung der Liquidität sind essenziell, um eine Insolvenz frühzeitig zu erkennen. Die Geschäftsführer sollten stets einen Überblick über die finanzielle Lage der GmbH haben, um rechtzeitig reagieren zu können. Dabei sollten auch künftige Verpflichtungen, wie Steuerzahlungen und Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, beachtet werden. So weit die Theorie. Häufig ist der Geschäftsführer „kurz vor knapp“ unterwegs, auf der Suche nach Investoren und/oder neuen Aufträgen. Ratsam ist, einem geeigneten Steuerbüro ein Mandat zur Überschuldungskontrolle zu erteilen. Dies kann Sie als Geschäftsführer entlasten – wissen Sie doch, dass sich der Steuerberater für Sie darum kümmert, die Zahlen im Blick zu behalten.
3. Gesetzliche Fristen beachten
Sobald eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss die Geschäftsführung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellen. Versäumt der Geschäftsführer diese Frist, muss er mit zivilrechtlichen Haftungsansprüchen (sogenannte Durchgriffshaftung durch Gläubiger der GmbH) und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
4. Eigenantrag rechtzeitig stellen
Wenn abzusehen ist, dass die GmbH in absehbarer Zeit zahlungsunfähig wird, kann es sinnvoll sein, einen sogenannten „Eigenantrag“ auf Insolvenz zu stellen. Dieser Schritt ist nicht nur eine Möglichkeit, sich als Geschäftsführer frühzeitig der Gefahr einer persönlichen Haftung zu entledigen. Er bietet darüber hinaus die Chance, das Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu sanieren. Ggf. empfiehlt es sich, dem Insolvenzgericht (in Berlin das Amtsgericht Charlottenburg) bereits bei Stellung des Insolvenzantrags eine geeignete Person als Insolvenzverwalter vorzuschlagen. Insolvenzverwalter haben unterschiedliche Auffassungen zur Frage, wessen Interessen sie vertreten – die der Gläubigerversammlung oder die des Geschäftsführers. Darum wissend ist ratsam, eine Person zu wählen, die sich für die Geschäftsführung einsetzt.
5. Mit Gläubigern verhandeln
Bevor ein Insolvenzantrag gestellt wird, sollte stets der Versuch unternommen werden, mit den Gläubigern zu verhandeln. Häufig sind Gläubiger bereit, Zahlungsaufschübe oder Ratenzahlungen zu akzeptieren, um eine Insolvenz zu vermeiden. Im Falle einer Insolvenz, so sollte es gegenüber Gläubigern auch formuliert werden, werden sie kaum noch etwas erzielen. Sie können ihre Forderungen zur Haftungsmasse anmelden. Kein schönes Szenario. Entscheidend für zielführende Verhandlungen mit Gläubigern ist, transparent und offen zu kommunizieren und mögliche Lösungswege anzubieten.
Ratsam kann auch sein, den Insolvenzantrag vorsorglich bereits zu stellen und solange mit Gläubigern weiter zu verhandeln, bis das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Auf diese Weise merken die Gläubiger, dass die Geschäftsführung nicht nur „blufft“, sondern es sehr ernst meint mit dem Insolvenzantrag – der dann bereits gestellt ist. Er lässt sich bis zur Eröffnug des Insolvenzverfahrens noch zurücknehmen.
6. Insolvenzplan prüfen
Ein Insolvenzverfahren muss nicht zwingend das Ende des Unternehmens bedeuten. Mit einem sogenannten Insolvenzplan kann die GmbH saniert werden. Ein Insolvenzplan ist ein Vergleich mit den Gläubigern mit dem Ziel, das Unternehmen durch eine Reduzierung der Schulden oder durch Ratenzahlungen wieder handlungsfähig zu machen.
7. Externe Beratung in Anspruch nehmen
Die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen einer Insolvenz sind komplex. Daher ist es ratsam, frühzeitig juristische und wirtschaftliche Beratung einzuholen. Wir als Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht können Ihnen helfen, die beste Strategie zu entwickeln, um eine Insolvenz zu verhindern oder zumindest die Auswirkungen zu minimieren. Natürlich übernehmen wir auch gern die Umsetzung der Strategie.
8. Geschäftsführungshaftung vermeiden
Die Geschäftsführer einer GmbH können in der Insolvenz wie gesagt für bestimmte Verbindlichkeiten persönlich haften. Dies betrifft insbesondere Verbindlichkeiten, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit entstanden sind. Um dies zu vermeiden, sollte die Geschäftsführung nach Bekanntwerden der Krise besonders vorsichtig agieren und keine neuen Verpflichtungen eingehen, die die Liquidität weiter belasten. Nach dem Stellen des Insolvenzantrags verbietet es sich, irgendwelche Zahlungen vorzunehmen.
9. Mitarbeitende informieren und einbinden
Ein Unternehmen lebt von seinen Mitarbeitenden. In Krisenzeiten ist es daher besonders wichtig, das Team rechtzeitig zu informieren und in den Prozess einzubeziehen. Auch insofern können offene, ehrliche Kommunikation und das Aufzeigen von möglichen Sanierungswegen dafür sorgen, das Vertrauen der Mitarbeitenden zu erhalten und gemeinsam Lösungswege zu erarbeiten. Insbesondere die Knowhowträger im Team sollten eingebunden werden.
10. Alternative Finanzierung prüfen
Sollte die GmbH möglicherweise nur in einer (vorübergehenden) Liquiditätskrise stecken, kann eine alternative Finanzierungslösung helfen. Klassische Bankdarlehen, Kontokorrenz, private Investoren, ggf. Fördermittel oder auch Bürgschaften können kurzfristig Entlastung bieten. Auch Crowdfunding oder Factoring sind unter Umständen geeignet, die Liquidität der GmbH zu sichern und die Insolvenz abzuwenden.
Fazit
Eine drohende Insolvenz ist für jede GmbH eine ernstzunehmende Herausforderung. Das wollen wir nicht schönreden. Mithilfe der richtigen Vorbereitung und einem strukturierten Vorgehen können wir jedoch Schlimmeres oft vermeiden. Das frühzeitige Erkennen und Anerkennen von Problemen, fundierte rechtliche und wirtschaftliche Beratung sowie der offene Dialog mit Gläubigern und Mitarbeitenden sind entscheidende Faktoren, um den Schaden für die Gesellschaft zu minimieren und unter Umständen eine Sanierung zu ermöglichen.
Befinden Sie sich in einer solchen Situation? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit umfassender rechtlicher Expertise zur Seite, um das bestmögliche Ergebnis für Sie persönlich wie auch für Ihre GmbH zu erzielen.