Umstrukturierungen.

Rechtssichere Begleitung bei der optimalen Gestaltung der Unternehmensstruktur und Rechtsform – für höchste Flexibilität und Zukunftsfähigkeit.

Umstrukturierung von Unternehmen.

Wir können Gesellschaftsrecht in allen Spielarten. GmbH, Partnerschaft, GbR und OHG. Was darf es sein? Wie im echten Leben gibt es keinen Königsweg, wenn es um die Frage nach der einzig wahren Rechtsform geht. Die individuellen Anforderungen an Haftung, Mitbestimmung, Flexibilität und Steuern entscheiden.

Mitunter ist es ratsam, die Gesellschaftsform zu ändern, also eine Umstrukturierung vorzunehmen. Vor allem, wenn ein Verkauf des Unternehmens bevorsteht oder auch neue Gesellschafter*innen aufgenommen werden sollen, ist sinnvoll, die Rechtsform auf den Prüfstand zu stellen.

Wann ist eine Umstrukturierung sinnvoll?

Eine Umstrukturierung kann in verschiedenen Phasen des Unternehmenslebenszyklus sinnvoll sein:

  • Bei steigenden Haftungsrisiken durch Geschäftswachstum
  • Bei Änderung der Geschäftstätigkeit oder des Geschäftsmodells
  • Vor der Aufnahme neuer Gesellschafter*innen
  • Zur Vorbereitung eines Unternehmensverkaufs
  • Aus steuerlichen Gründen, z.B. bei Übergang von gewerblicher zu freiberuflicher Tätigkeit
  • Bei Trennung unterschiedlicher Geschäftsbereiche
  • Im Rahmen der Unternehmensnachfolge

Typische Szenarien für Umstrukturierungen.

Vorbereitung auf Unternehmensverkauf.

Beispielsweise vor einem geplanten Verkauf steht an, das Unternehmen aufzupäppeln. Welche Altlasten gibt es, welche Verbindlichkeiten, die einem potentiellen Käufer*in nicht schmecken mögen? Möchte die Käufer*in persönlich haften, möchte ich mit ihr zusammen persönlich haften, gern unbeschränkt und mit dem kompletten Privatvermögen. Ist die Käufer*in bereit, sogar für bisherige Verbindlichkeiten mit einzutreten?

Je attraktiver Sie das Unternehmen aufstellen, desto größere Chancen haben Sie, potentielle Käufer*innen zu interessieren.

Änderung des Geschäftsmodells.

Ein weiterer Anlass für eine Umstrukturierung: Ein geändertes Geschäftsmodell, beispielsweise weg vom ursprünglich betriebenen Verkauf und Handel (also gewerblicher Tätigkeit) hin zu Beratung und Consulting (also freiberuflicher Tätigkeit). Wozu dann noch unnötig Gewerbesteuer zahlen, wenn doch gar keine gewerbliche Tätigkeit mehr vorliegt?!

Trennung von Geschäftstätigkeiten.

Dann heißt es: Geschäftstätigkeiten sauber trennen. Dafür sorgen, dass nicht die freiberufliche von gewerblicher Tätigkeit infiziert wird. In der Praxis kann dies z.B. für Hautärzte zum Problem werden: Sie betreiben eine dermatologische Praxis (freiberuflich) und bitten nebenbei Kosmetik-Dienstleistungen oder Ohrlochstechen an (gewerbliche Tätigkeit).

Diese zwei Sphären gehören zwingend getrennt! Sonst ist auch auf die an sich freiberufliche Tätigkeit Gewerbesteuer zu zahlen.

Anpassung bei steuerlichen Veränderungen.

Steuergesetzgebung ist ständig im Wandel. Was gestern noch steuergünstig war, kann morgen steuerlich nachteilig sein. Eine regelmäßige Überprüfung der Unternehmensstruktur auf steuerliche Optimierungsmöglichkeiten kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen.

Wir kennen die aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen und beraten Sie zu möglichen Anpassungen Ihrer Unternehmensstruktur.

Unsere Leistungen im Bereich Umstrukturierungen.

Als erfahrene Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Begleitung bei allen Aspekten der Umstrukturierung:

  • Analyse der aktuellen Unternehmenssituation und Identifikation von Optimierungspotential
  • Entwicklung maßgeschneiderter Konzepte zur Umstrukturierung
  • Rechtssichere Gestaltung des Formwechsels gemäß Umwandlungsgesetz
  • Beratung bei Verschmelzungen, Spaltungen und Ausgliederungen
  • Koordination mit Steuerberatern zur steueroptimalen Umsetzung
  • Erstellung aller erforderlichen Verträge und Dokumente
  • Begleitung bei der Umsetzung und beim Handelsregistervollzug

Lassen Sie uns sprechen.

Auch, wenn sich die berufliche Tätigkeit ändert, neue geschäftliche Visionen umgesetzt werden möchten oder Sie planen, Ihr Unternehmen zu verkaufen. Wir begleiten Sie in allen Phasen unternehmerischen Wirkens.

Kontakt aufnehmen

Gesellschafterlistenverordnung.

Was ist eine Gesellschafterliste und wer ist dafür verantwortlich, sie zu führen? Bei der Gesellschafterliste handelt es sich um ein Dokument, welches Auskunft über die hinter einer GmbH stehenden Gesellschafter*innen gibt.

Die Gesellschafterliste ist von grundlegender Bedeutung für die Transparenz im Geschäftsverkehr und spielt bei Umstrukturierungen eine entscheidende Rolle. Bei Veränderungen in der Gesellschafterstruktur, beispielsweise durch Anteilsverkauf oder -übertragung, muss die Liste aktualisiert werden.

Wir unterstützen Sie bei der korrekten Führung und Aktualisierung der Gesellschafterliste im Rahmen Ihrer Umstrukturierung und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.