„Streit beginnt oft damit, dass man sich etwas vorwirft, und endet damit, dass man sich etwas nachwirft."
Mit der ganz und gar nicht amüsanten Realität dieses Bonmots von Robert Lembke sehen sich sowohl Gesellschaften wie deren Gesellschafter konfrontiert. Der starke Personenbezug – gleich, ob bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft – hat seine Tücken. Wenn im Gesellschafterkreis das Mit- in ein Gegeneinander umgeschlagen ist, haben einzelne Gesellschafter zunächst oft das Nachsehen. Deren Einflussmöglichkeit stehen oft rigide gesellschaftsvertragliche Schranken entgegen. Gegen die Phalanx der Mehrheitsgesellschafter lässt sich ad hoc wenig ausrichten.
Unabhängig von der Beteiligungsquote bestehen jedoch gesetzlich verbriefte Auskunfts- und Einsichtsrechte. Deren konsequente Ausübung bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung stellt jede Partei vor Herausforderungen. Es geht um Geld, Zeit und vielleicht heikle Geschäftsvorgänge. Mit wachsendem Druck steigt auch die Einigungsbereitschaft – und damit die Chance auf ein Einlenken oder ein finanziell lukratives Ausstiegsszenario.
Sie fragen sich, auf welche Partei sich dieser Ausblick bezieht? Auch wenn uns die Rolle eines Advocatus Diaboli natürlich fernliegt: Wir kennen uns auf beiden Seiten aus.
Typische Ursachen für Gesellschafterkonflikte.
Gesellschafterstreitigkeiten können verschiedene Ursachen haben, die oft weit über rein rechtliche Aspekte hinausgehen:
- Unterschiedliche Auffassungen über die strategische Ausrichtung des Unternehmens
- Ungleiche Arbeitsbelastung bei gleicher Gewinnbeteiligung
- Mangelnde Transparenz bei unternehmerischen Entscheidungen
- Konflikte über Entnahmen und Ausschüttungen
- Kommunikationsprobleme und persönliche Differenzen
- Generationenwechsel und Nachfolgeproblematiken
- Verdacht auf pflichtwidriges Verhalten eines Geschäftsführers
Strategien zur Lösung von Gesellschafterkonflikten.
Durchsetzung von Auskunfts- und Einsichtsrechten.
Minderheitsgesellschafter*innen haben – unabhängig von ihrer Beteiligungsquote – gesetzlich verbriefte Rechte auf Einsicht in die Bücher und Informationen über die Geschäftsführung. Diese Rechte können im Zweifel auch gerichtlich durchgesetzt werden und bilden oft einen wirksamen Hebel, um Mehrheitsgesellschafter*innen an den Verhandlungstisch zu bringen.
Gesellschafterstreitigkeiten lassen sich oft effizienter außergerichtlich lösen. Wir begleiten Sie bei Mediationsverfahren und Vergleichsverhandlungen, um eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu finden, die den Fortbestand des Unternehmens sichert und gleichzeitig Ihre Interessen wahrt.
Gesellschafterausschluss und Abfindung.
In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Ausschluss einer*s Gesellschafter*in die einzige sinnvolle Lösung sein. Sowohl für die Mehrheit, die eine*n Gesellschafter*in ausschließen möchte, als auch für die*n betroffene*n Gesellschafter*in, die*der eine angemessene Abfindung erstreiten will, bieten wir fundierte Beratung und Vertretung.
Gesellschafterrechte vor Gericht.
Wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Ob es um die Anfechtung rechtswidriger Beschlüsse, die Durchsetzung von Ansprüchen gegen pflichtwidrig handelnde Geschäftsführer oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen geht – wir sorgen für eine professionelle rechtliche Durchsetzung.
Unser Ansatz bei Gesellschafterstreitigkeiten.
Bei der Lösung von Gesellschafterkonflikten verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die rechtlichen als auch die wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte berücksichtigt:
- Eingehende Analyse der Gesellschaftsverträge und Satzungen
- Prüfung der tatsächlichen Machtverhältnisse und Einflussnahmemöglichkeiten
- Entwicklung individueller Handlungsoptionen und Ausstiegsszenarien
- Abwägung zwischen kurzfristigen Vorteilen und langfristigen Konsequenzen
- Verhandlungsführung mit Fokus auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
- Bei Bedarf: Konsequente gerichtliche Durchsetzung Ihrer Rechte