Beratung von Geschäftsführern / Haftungsrecht.

Professionelle Beratung zur wirksamen Begrenzung persönlicher Haftungsrisiken für Geschäftsführer – für mehr Sicherheit in der Unternehmensleitung.

Geschäftsführung mit minimiertem Haftungsrisiko.

Geschäftsführer sein kann bedeuten, im Wind zu stehen. Läuft etwas schief, tragen Sie als Geschäftsführer die Verantwortung. Die Haftung ist allein Ihre. So klar, so schlecht. Man könnte sagen: Als Geschäftsführer stehen Sie immer mit einem Bein im Knast. Die gute Nachricht hingegen: Ihre Haftung lässt sich wirksam begrenzen.

Die Grundlage für eine Begrenzung der Haftung sind belastbare Dienstverträge, durchdachte Geschäftsordnungen, ein hinreichender Versicherungsschutz – und eine regelkonforme Geschäftsführung. Für all das gibt es probate "Werkzeuge".

Die Herausforderung bei der Geschäftsführer*innen-Haftung: Der Haftungsmaßstab ist derart hoch, dass er schlichtweg nicht zu erfüllen ist. Die Rechtsprechung fragt: "hätte die*der Geschäftsführer*in es im stillen, trockenen Kämmerlein mit den kompetentesten Berater*innen an ihrer*seiner Seite besser wissen können?". Die Antwort auf diese Frage wird in aller Regel "ja" sein. Allerdings sitzen die meisten Geschäftsführer*innen nicht mit Muße im stillen Kämmerlein, wenn sie Entscheidungen treffen. Und Zeit oder auch Geld, um in die Entscheidungsfindung die kompetentesten Berater*innen einzubeziehen, fehlt häufig auch.

Kurzum: Der pragmatische Weg muss lauten, Haftung so weit wie möglich zu reduzieren. Beispielsweise lässt sich überlegen, ob vor jeder Entscheidung ab einem bestimmten Volumen die Gesellschafterversammlung einzubeziehen ist. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass die GmbH (also deren Gesellschafterversammlung) später behaupten kann, sie habe der*dem Geschäftsführer*in nicht grünes Licht gegeben. So gelingt die sogenannte Exkulpation.

Ein weiteres Mittel der Haftungsbegrenzung liegt darin, eine D&O-Versicherung abzuschließen. D&O steht für Directors and Officers und bedeutet die Leitungsorgane einer Gesellschaft. Also in erster Linie die Geschäftsführung, außerdem ggf. Prokurist*innen, Beirät*innen und Aufsichtsrät*innen. Durch die D&O werden sowohl zivilrechtliche (also mögliche Schadenersatzansprüche) als auch strafrechtliche Haftung abgedeckt.

Wichtig bei der D&O-Versicherung: Nur Sie als Geschäftsführer dürfen die Versicherung kündigen. Nicht die Gesellschafterversammlung, nicht ein weiterer Geschäftsführer. Sonst laufen Sie Gefahr, im Ernstfall wider Erwarten ohne Versicherung dazustehen. Denn bei der D&O-Versicherung gilt der Grundsatz des "claims made": Entscheidend für die Deckung ist, dass Sie die Versicherung haben, wenn der mögliche Haftungsanspruch geltend gemacht wird. Es kommt also nicht darauf an, dass Sie die Versicherung hatten, als der Haftungsfall entstanden ist. Ein sehr entscheidender Unterschied zu bekannten Versicherungen.

Sollte trotz alledem dennoch eine Pflichtverletzung im Raum stehen oder gar die gefürchtete Durchgriffshaftung: Wir sind streiterfahren mit missliebigen Gesellschaftern oder Gläubigern. Sagen Sie gern Bescheid. Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.

Effektive Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsführern.

  • Sorgfältig ausgearbeitete Geschäftsführerverträge mit Haftungsbegrenzungen
  • Präzise und rechtssichere Geschäftsordnungen
  • Strategische Einbeziehung der Gesellschafterversammlung bei wichtigen Entscheidungen
  • Maßgeschneiderte D&O-Versicherungen mit optimiertem Deckungsumfang
  • Regelmäßige rechtliche Prüfung von Unternehmensprozessen und Entscheidungen
  • Professionelles Krisenmanagement bei drohenden Haftungsfällen

Kritische Haftungsbereiche für Geschäftsführer.

Insolvenzantragspflicht und Zahlungsverbote.

Als Geschäftsführer müssen Sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Versäumen Sie diese Pflicht, drohen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen. Wir beraten Sie bei Anzeichen einer Krise frühzeitig und entwickeln Handlungsoptionen zur Vermeidung einer persönlichen Haftung.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Haftung.

Für die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen haften Sie als Geschäftsführer persönlich. Besonders kritisch wird es, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig wird – hier ist die richtige Priorisierung entscheidend. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Risiken effektiv managen können.

Haftung bei Pflichtverletzungen.

Bei Verstößen gegen Ihre Sorgfaltspflichten können Sie sowohl von der Gesellschaft als auch von Gläubigern in Anspruch genommen werden. Typische Risikobereiche sind unternehmerische Fehlentscheidungen, mangelnde Überwachung und Compliance-Verstöße. Wir helfen Ihnen, Ihre Entscheidungen rechtssicher zu dokumentieren und abzusichern.

Abberufung und Kündigung.

Bei Konflikten mit Gesellschaftern droht nicht selten die Abberufung als Geschäftsführer. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Anstellungsvertrag und verhandeln faire Aufhebungsvereinbarungen, die Ihre Interessen angemessen berücksichtigen.

Professionelle Unterstützung für Ihre Geschäftsführertätigkeit.

Ob präventive Beratung zur Haftungsvermeidung oder konkrete Vertretung in Haftungsfällen – wir stellen sicher, dass Sie als Geschäftsführer rechtlich optimal abgesichert sind. Kontaktieren Sie uns für ein vertrauliches Erstgespräch.

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