Erbvertrag

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Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament. Er regelt, was im Todesfall mit eigenem oder gemeinschaftlichem Vermögen passiert. Der Erbvertrag ist somit der letzte Wille des Erblassers und ein Vertrag mit Bindungswirkung, dessen gesetzliche Grundlagen im § 1941 sowie §§ 2274 ff des BGBs geregelt sind. Ein Erbvertrag ist grundsätzlich unwiderruflich und muss zwischen mindestens zwei Parteien (Erblasser und Erbe) geschlossen werden. Diese müssen voll geschäftstätig sein. Ein Erbvertrag muss im Beisein von Erblasser und Erben notariell bekundet werden und kann – im Gegensatz zum Testament – an Bedingungen geknüpft sein. Auch wenn der Erbvertrag vor dem Tod des Erblassers abgeschossen wird, bedeutet das nicht gleichzeitig, dass der Vermächtnisnehmer vor dem Tod des Erblassers einen künftigen Anspruch oder eine rechtlich gesicherte Anwartschaft auf das Erbe hat. Der Erbvertrag spricht nur eine tatsächliche Aussicht auf eine Erbschaft aus.

Übrigens: Ein Erbvertrag kann mündlich und schriftlich erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass immer ein Notar zugegen ist. Außerdem müssen alle Vertragsparteien anwesend sein, die im Erbvertrag genannt werden sollen bzw. involviert sind. Wurde ein Erbvertrag geschlossen, gibt der Notar den Erbvertrag nach dem Aufsetzen in amtliche Verwahrung. Erblasser und Erben erhalten über die Hinterlegung einen Hinterlegungsschein. Wird die amtliche Verwahrung von den Vertragsparteien nicht gewünscht, muss sichergestellt werden, dass das Nachlassgericht im Erbfall auch darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Erbvertrag vorliegt,

Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament

Im Testament legt allein der Erblasser zu Lebzeiten fest, wie der Nachlass unter den Erben verteilt werden soll – ohne jedoch eine Gegenleistung vom Erben zu fordern. Das Testament kann vom Erblasser jederzeit allein widerrufen oder geändert werden.

Der Erbvertrag ist hier etwas umfangreicher gestaltet und beinhaltet oft eine Gegenleistung von Erben. Anders als beim Testament, handelt es sich beim Erbvertrag um einen Vertrag, der vom Erblasser und den Erben unterzeichnet und im Beisein aller notariell beurkundet werden muss. So können alle Parteien bereits frühzeitig die Bedingungen des Erbes klären. Darunter gehören zum Beispiel auch Verpflichtungen, die an das Erbe geknüpft sind. So kann ein Erblasser zum Beispiel von Erben fordern, dass Erben zwar Nachlass erhalten, aber sich zu Lebzeiten um die Pflege des Erblassers kümmern müssen. Ein Erbvertrag kann aber auch festlegen, dass Erben im Todesfall Vermögen erhalten, aber das Unternehmen des Erblassers nach dessen Ableben weiterführen müssen. Im Zuge des Erbvertrags wird sichergestellt, dass der Erbe mit den aufgestellten Bedingungen einverstanden ist und der Erblasser alle Gegenleistungen erhält, die im Erbvertrag festgehalten wurden. Anders als beim Testament ist der Erblasser an den Erbvertrag gebunden. Er kann den Vertrag nicht allein widerrufen oder ändern. Dafür ist die Zustimmung des Erben erforderlich.

Einseitiger und zweiseitiger Erbvertrag

Bei einem Erbvertrag wird zwischen einseitigem und zweiseitigem Erbvertrag unterschieden. Bei einem einseitigen Erbvertrag geht allein der

Erblasser eine Verpflichtung mit dem Erben ein. Letzterer muss diese Verpflichtung lediglich annehmen. Der einseitige Erbvertrag kann vom Erblasser allein geändert werden. Eine Zustimmung vom Erben ist nicht notwendig.

Anders sieht es hier beim zweiseitigen Erbvertrag aus. Der Nachlass ist hier an Bedingungen geknüpft. Während der Erblasser Vermögen an den Erben abtritt, muss Letzterer eine Gegenleistung erbringen, die im Erbvertrag festgelegt wird. Damit diese Vertragsform greift, müssen Erblasser und Erbe in Form eines zweiseitigen Erbvertrags zustimmen. Eine Änderung des Erbvertrags kann demzufolge auch nur dann vorgenommen werden, wenn beide Parteien anwesend sind und der Änderung zustimmen.

Wie erstelle ich einen Erbvertrag?

Um einen Erbvertrag aufsetzen zu können, müssen mindestens zwei Personen (Erblasser und Erbe) beteiligt sein. Sollten mehrere Erben den Nachlass erhalten, müssen auch diese anwesend sein. Damit der Erbvertrag rechtskräftig werden kann, muss ein Notar anwesend sein. Beide Parteien müssen voll geschäftsfähig und testierfähig sein. Der anwesende Notar bestätigt dies in einer Beurkundung. Danach müssen alle Parteien den Erbvertrag schriftlich unterzeichnen.

Voraussetzungen für einen Erbvertrag

Damit ein Erbvertrag rechtskräftig und wirksam wird, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So erfordert ein gültiger Erbvertrag eine maximal achtstufige Prüfung, welche folgende Punkte beinhaltet:

– Testierwillen

– Testierfähigkeit

– persönliche Errichtung

– Form

– sonstige Nichtigkeitsgründe

– keine Anfechtung

– keine Aufhebung

– kein Rücktritt.

Eine weitere Voraussetzung für einen Erbvertrag ist, dass mindestens eine bindende Verfügung getroffen wird. Bei einer bindenden Verfügung kann es sich entweder um eine Auflage, ein Vermächtnis oder die Entscheidung über die Erbeinsetzung handeln.

Inhalt eines Erbvertrags

Generell ist es dem Erblasser überlassen, wer den Nachlass erben soll. So kann er selbst den oder die Erben benennen. Zudem kann er Bedingungen und Auflagen verfassen, die mit dem Nachlass verknüpft sind und eingehalten werden müssen. Wie umfangreich ein Erbvertrag ist und welche Inhalte er besitzen sollten, ist vom individuellen Fall abhängig und sollte daher dringend mit einem Anwalt für Erbrecht abgesprochen werden.

Änderungen des Erbvertrags

Ein Erbvertrag kann geändert werden. Die Änderungen sind aber an Bedingungen geknüpft und meist mit großem Aufwand verbunden. So kann der Erblasser Änderungen nicht ohne Weiteres allein durchführen. Um einen Erbvertrag zu ändern, bedarf es der Zustimmung aller Parteien. Sind alle Parteien mit einer Änderung einverstanden, müssen Veränderungen mit dem Notar besprochen werden. Dieser leitet die Änderungen in die Wege und hält diese schriftlich fest. Achten Sie daher beim Abschluss eines Erbvertrages darauf, dass ein schriftlicher Änderungsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht für die Vertragsparteien möglich ist.

Aufhebung eines Erbvertrages

Nicht selten kann es zu Unstimmigkeiten oder Streit zwischen den Parteien kommen oder Situationen ändern sich. Das kann dazu führen, dass die im Erbvertrag hinterlegten Bedingungen nicht eingehalten werden können. Ein Widerruf kann eine Lösung sein. Grundsätzlich ist es möglich, einen Erbvertrag nachträglich zu widerrufen oder aufzuheben. Das kann zum Beispiel durch einen Aufhebungsvertrag geschehen. In diesem Fall muss der Aufhebungsvertrag von beiden Parteien unterzeichnet werden. Eine notarielle Beglaubigung ist bei einer Aufhebung unumgänglich. Nach § 2290 Abs. 4 BGB bedarf die Aufhebung eines Erbvertrages der notariellen Beurkundung. Übrigens: Hat sich der Erblasser ein Rücktrittsrecht vorbehalten, kann er ohne Weiteres vom Erbvertrag zurücktreten.

Erbvertrag anfechten

Das Anfechten eines Erbvertrags ist nicht ungewöhnlich. So kann es vorkommen, dass gesetzliche Erben den Erbvertrag anfechten wollen, die sich beim Erbe übergangen fühlen. Wurden sogar Pflichtteilsansprüche verletzt oder sollen diese geltend gemacht werden, ist es auch möglich, einen Erbvertrag anzufechten. Der Erbvertrag kann vom Erblasser selbst angefochten werden oder von jeder anderen Person, die von einer Anfechtung des Erbvertrages profitieren würde. Gründe für das Anfechten können sein:

– Erklärungsirrtum

– Inhaltsirrtum

– Motivirrtum

– Täuschung der Vertragsparteien

– Drohungen

Eine Anfechtung muss notariell beurkundet werden. Zudem müssen Fristen eingehalten werden. Der Erblasser muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes den Erbvertrag anfechten. Tut er das nicht, tritt eine Verjährung in Kraft.

Vorteile eines Erbvertrages

Aus dem Abschluss eines Erbvertrages ergeben sich viele Vorteile. Die wichtigsten haben wir Ihnen zusammengestellt.

– Schutz vor Erbschleichern, da der Erblasser im Rahmen der Bindung nicht mehr abweichend verfügen kann.

– Sollte der Erbfall eintreten, wird kein weiterer Erbschein benötigt

– Rechtssicherheit wegen erbrechtlicher Bindungswirkung

– Erblasser kann zu Lebzeiten weiterhin frei über das eigene Vermögen entscheiden

– Erhöhte Planungssicherheit für den Erben

– Es können Dritte in die vertragliche Regelung einbezogen werden

– Erbschaft kann an Bedingungen geknüpft sein (Erbe muss zum Beispiel Erblasser pflegen, um den Nachlass erhalten zu können) 

– Alternative zum Berliner Testament

– Unternehmensnachfolge wird abgesichert

– Der Erblasser kann die Vermögenswerte entsprechend der eigenen Vorstellungen vererben

Nachteile eines Erbvertrages

Aus dem Abschluss eines Erbvertrages ergeben sich aber auch Nachteile. Die wichtigsten haben wir Ihnen zusammengestellt.

– hohe Notarkosten

– Erblasser kann bei Änderungen, Rücktritt oder Aufhebung des Erbvertrages nicht allein entscheiden, sondern benötigt die Zustimmung aller anderen Parteien, die im Vertrag genannt werden

– Erbvertrag aufzuheben oder zu ändern, gestaltet sich als kompliziert

Gründe für einen Erbvertrag

Viele Gründe sprechen für einen Erbvertrag. Einige haben wir für Sie zusammengetragen. 

Durch einen Erbvertrag:

– … werden Entgelte für Vorleistungen einer Person sichergestellt (wenn Erbe den Erblasser pflegen muss)

– … wird die Unternehmensnachfolge gesichert

– … werden mögliche Grundstücksübertragungen sichergestellt

Wie hoch sind die Kosten für einen Erbvertrag?

Wird ein Erbvertrag aufgesetzt, geändert oder aufgehoben, wird immer die Anwesenheit eines Notars vorausgesetzt, der das Aufsetzen, Ändern und Aufheben eines Erbvertrages notariell Beurkundung muss. Nur dann ist der Erbvertrag rechtswirksam. Durch die Arbeit des Notars entstehen immer Kosten. Die Notarkosten richten sich laut § 102 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) nach dem sogenannten Verfahrenswert. Letzterer beinhaltet nicht nur die Vermögenswerte des Erblassers, welche im Erbvertrag festgelegt wurden. Der Verfahrenswert umfasst auch den Gegenwert aller vereinbarten Leistungen – etwa für die Pflege. Insofern Sie wissen möchten, welche Verfahrenskosten für einen Erbvertrag auf Sie zukommen werden, sprechen Sie uns gern an. Wir helfen Ihnen weiter.

Zusätzlich zu den Notarkosten fallen auch Kosten für Umsatzsteuer an. Auch Pauschalen für Dokumente, Porto, Telekommunikation und die Registrierung des Erbvertrags im Testamentenregister müssen mit einberechnet werden. Sollten Sie Unterstützung von einem Anwalt für Erbrecht benötigen, sind hier auch Kosten einzukalkulieren.

Kann ein Erbvertrag von einem Testament aufgehoben werden?

Ein Erblasser kann neben einem Erbvertrag ein Testament erstellen. Widerspricht dieses jedoch dem Erbvertrag, ist das Testament ungültig. Generell gilt jedoch: Ein Testament kann ein Erbvertrag nicht aufheben. 

Rechtsberatung in Sachen Erbvertrag?

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