Erben in der Cloud: Wer bekommt Zugriff auf deine digitalen Schätze?

Inhaltsverzeichnis

Die Cloud ist für viele Menschen ein fester Bestandteil des digitalen Lebens. Wir speichern Fotos, wichtige Dokumente, persönliche Notizen und berufliche Unterlagen in Online-Speichern wie Google Drive, Dropbox, OneDrive oder iCloud. Die Cloud macht Daten jederzeit und von überall abrufbar. Doch was passiert damit, wenn der Besitzer stirbt? Können Erben darauf zugreifen oder gehen die gespeicherten Inhalte unwiederbringlich verloren?

Während physische Gegenstände wie Bücher, Briefe oder Ordner ohne große Probleme vererbt werden können, sind Cloud-Daten an Online-Konten gebunden, die durch Passwörter und andere Sicherheitsmechanismen geschützt sind. Das führt zu rechtlichen und praktischen Problemen, die viele Erben möglicherweise nicht bedacht haben.

Cloudspeicher als digitaler Besitz – was gehört zum Nachlass?

Cloudspeicher sind längst mehr als ein Ort für unwichtige Daten. Viele Menschen nutzen sie als Archiv für wertvolle Erinnerungen – Fotos von Familienfeiern, Videos von besonderen Momenten oder private Tagebucheinträge. Andere speichern wichtige Dokumente wie Verträge, Versicherungsunterlagen oder Steuerunterlagen in der Cloud. Auch kreative Werke wie selbst geschriebene Bücher, Musik oder Design-Projekte liegen oft nicht mehr auf einer lokalen Festplatte, sondern in einem Online-Speicher.

Beruflich ist die Cloud ebenfalls unverzichtbar geworden. Selbstständige und Unternehmer speichern Geschäftsunterlagen, Rechnungen, Kundenprojekte oder Marketingmaterialien in Online-Speichern. Viele Freelancer arbeiten mit Cloud-basierten Tools, bei denen der Zugriff auf Daten essenziell ist. Stirbt der Inhaber eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit, kann der plötzliche Verlust dieser Daten den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen.

Nach deutschem Erbrecht (§ 1922 BGB) geht der gesamte Nachlass eines Verstorbenen auf die Erben über – und dazu gehören grundsätzlich auch digitale Inhalte in der Cloud. Der Bundesgerichtshof  hat dies 2018 in einem Urteil bestätigt und klargestellt, dass digitale Daten ebenso vererbbar sind wie physische Dokumente. Dennoch gibt es in der Praxis erhebliche Hindernisse, wenn es um den Zugriff auf Cloud-Daten geht.

Warum ist der Zugriff auf Cloudspeicher so schwierig?

Trotz klarer Rechtslage stoßen Erben oft auf große Hürden beim Zugriff auf den Cloudspeicher Verstorbener:

  1. AGB der Anbieter: Viele Cloud-Dienste wie Google oder Apple verbieten die Kontoübertragung und sperren oder löschen sie nach dem Tod des Nutzers.
  2. Technische Barrieren: Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung verhindern oft den Zugang, selbst wenn ein Erbschein vorliegt.
  3. Datenschutzbestimmungen: Anbieter berufen sich auf Datenschutz, obwohl die DSGVO nur für Lebende gilt. Dies führt zu Konflikten mit dem Erbrecht.
  4. Automatische Löschung: Inaktive Konten werden nach einer gewissen Zeit gelöscht, wodurch wertvolle Daten verloren gehen

Wie können Erben auf Cloudspeicher zugreifen?

Wenn Erben auf die Cloud-Daten eines Verstorbenen zugreifen möchten, müssen sie einige Hürden überwinden. Zunächst sollten sie einen Erbschein beantragen, der sie offiziell als Rechtsnachfolger ausweist. Mit diesem Dokument können sie sich an den Cloud-Anbieter wenden und den Zugriff auf das Konto oder die Herausgabe der gespeicherten Daten beantragen.