Die stille Gesellschaft ist eine besondere Form der Personengesellschaft, bei der ein Investor (der stille Gesellschafter) Kapital in ein bestehendes Unternehmen einbringt, ohne nach außen in Erscheinung zu treten.
Grundlegende Merkmale
- Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit einer Vermögenseinlage an einem Handelsgewerbe
- Das Handelsgewerbe wird vom aktiven Teilhaber (Inhaber) geführt
- Die Einlage geht in das Vermögen des aktiven Teilhabers über
- Der stille Gesellschafter wird am Gewinn beteiligt, ohne operativ tätig zu sein
Arten der stillen Gesellschaft
- Typische stille Gesellschaft
- Stiller Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Keine Beteiligung an stillen Reserven oder Geschäftswert
- Atypische stille Gesellschaft
- Stiller Gesellschafter ist auch an stillen Reserven und Geschäftswert beteiligt
- Steuerlich als Mitunternehmerschaft behandelt
Rechte und Pflichten des stillen Gesellschafters
- Hauptpflicht: Einzahlung des vereinbarten Kapitals
- Recht auf Gewinnbeteiligung
- Begrenzte Kontroll- und Informationsrechte
- Keine Haftung für Verbindlichkeiten des Unternehmens
- Keine Verpflichtung zum Verlustausgleich (außer vertraglich vereinbart)
Vorteile der stillen Gesellschaft
- Geringe Haftung für den stillen Gesellschafter
- Keine Verantwortung im operativen Geschäft
- Gewinnbeteiligung ohne direkte Einmischung in Unternehmensentscheidungen
- Flexibilität bei der Gestaltung der Beteiligung
Auflösung der stillen Gesellschaft
Bei Auflösung hat der stille Gesellschafter Anspruch auf Auseinandersetzung, als ob das Gesellschaftsvermögen den Gesellschaftern gemeinsam gehörte.Die stille Gesellschaft bietet eine attraktive Möglichkeit für Investoren, sich an einem Unternehmen zu beteiligen, ohne die volle Verantwortung und Sichtbarkeit eines aktiven Gesellschafters zu übernehmen. Für Unternehmen stellt sie eine flexible Form der Kapitalbeschaffung dar.