Die Kommanditgesellschaft (KG): Eine flexible Unternehmensform

Inhaltsverzeichnis

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die Elemente der offenen Handelsgesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kombiniert.

Grundstruktur

  • Mindestens zwei Gesellschafter: Komplementär und Kommanditist
  • Komplementär: Unbeschränkt haftender Gesellschafter
  • Kommanditist: Haftung auf Einlage beschränkt

Gründung und rechtliche Aspekte

  • Kein Mindestkapital erforderlich
  • Gesellschaftsvertrag regelt wesentliche Aspekte
  • Eintragung ins Handelsregister mit Zusatz „KG“ notwendig
  • Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes

Rechte und Pflichten

  • Komplementär: Geschäftsführung und Vertretung
  • Kommanditist: Eingeschränkte Rechte, aber Informations- und Kontrollrechte

Vorteile

  • Flexibilität in der Unternehmensstruktur
  • Trennung von Kapital und Management
  • Möglichkeit der Kapitalbeschaffung ohne Kontrollverlust

Nachteile

  • Unbeschränkte Haftung des Komplementärs
  • Komplexere Steuerstruktur

Die KG eignet sich besonders für Unternehmen, die eine klare Trennung zwischen aktiver Geschäftsführung und passiver Kapitalbeteiligung anstreben.