Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die Elemente der offenen Handelsgesellschaft und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kombiniert.
Grundstruktur
- Mindestens zwei Gesellschafter: Komplementär und Kommanditist
- Komplementär: Unbeschränkt haftender Gesellschafter
- Kommanditist: Haftung auf Einlage beschränkt
Gründung und rechtliche Aspekte
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Gesellschaftsvertrag regelt wesentliche Aspekte
- Eintragung ins Handelsregister mit Zusatz „KG“ notwendig
- Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes
Rechte und Pflichten
- Komplementär: Geschäftsführung und Vertretung
- Kommanditist: Eingeschränkte Rechte, aber Informations- und Kontrollrechte
Vorteile
- Flexibilität in der Unternehmensstruktur
- Trennung von Kapital und Management
- Möglichkeit der Kapitalbeschaffung ohne Kontrollverlust
Nachteile
- Unbeschränkte Haftung des Komplementärs
- Komplexere Steuerstruktur
Die KG eignet sich besonders für Unternehmen, die eine klare Trennung zwischen aktiver Geschäftsführung und passiver Kapitalbeteiligung anstreben.